Todesstrafe
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Dieses Referat wurde von Philipp Schächtele (www.PhilJ.de) im Rahmen eines Schulreferats im Fach Religion vorgetragen. Freundlicherweise wurde es mir anschließend zur Verfügung gestellt. Vielen Dank hierfür!
HTML-Aufbereitung des Word-Doc's (Text, Grafiken, Tabellen) © Marc Bufé, Mai 2001



Inhaltsverzeichnis:

1. Abstimmung zur Todesstrafe
2. Definition und Geschichte der Todesstrafe
3. Statistiken zur Todesstrafe

4. Zweck der Strafe

4.1. Bestrafung
4.2. Widergutmachung
4.3. Rache
4.4. Abschreckung und Alternative
4.5. Schutz der Bevölkerung
4.6. Resozialisierung

5. Weitere Argumente

5.1. Kostenfaktor
5.2. Ersparung von Haftzeit
5.3. Beweise gegen den Beschuldigten und Unwiderruflichkeit
5.4. Diskriminierung
5.6. Öffentliche Meinung
5.7. Ethnische, humanistische und religiöse Argumente
5.8. Grausamkeit

6. Hinrichtungsvorgang

6.1. Hinrichtungsmethoden
6.1.1. Strang
6.1.2. Stromstuhl
6.1.3. Giftspritze
6.1.4. Gaskammer
6.1.5. Erschießung
6.1.6. Enthauptung
6.1.7. Steinigung
6.1.8. Kreuzigung

6.2. Auswirkungen auf Verurteilte
6.3. Ritual der Todesstrafe

7. Zukunft der Todesstrafe
8. Erneute Abstimmung zur Todesstrafe
9. Quellenangaben



1. Abstimmung zur Todesstrafe

Bist du für oder gegen die Todesstrafe?
[Anmerkung: An dieser Stelle wurde die Klasse nach Ihrem Standpunkt zur Todesstrafe befragt]
Dafür:
Dagegen:
Enthaltungen:

2. Definition und Geschichte der Todesstrafe

Die Todesstrafe wird von einem Gericht verhängt, es ist also kein normaler Mord sondern das "Opfer" der Todesstrafe soll für seine vergangene Tat bestraft werden. Die Todesstrafe gibt es seit es Rechtssysteme gibt. Zuvor hatte der Geschädigte den Täter selber gerächt, bei einem Mord taten es seine Verwandten für ihn. Das sogenannte "Auge um Auge, Zahn um Zahn" Prinzip. Was du mir tust tu ich dir. Schon in der Bibel wurde über Todesstrafe, die damals von den Römern verhängt wurde berichtet. Jesus kam ja durch die Todesstrafe um. Paulus befürwortet die Todesstrafe sogar. Im Mittelalter kamen viele Wissenschaftler bei Meinungsäußerungen, die der Kirche nicht gefielen, um. Später fielen vor allem Frauen der Hexenverbrennung zum Opfer. Im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe in vielen europäischen Ländern durch eine lebenslange Haftstrafe ersetzt. In Deutschland wurde die Todesstrafe von Hitler wieder eingeführt und fand durch die seine Judenvernichtung extrem viele Opfer. 1949 wurde sie das letzte mal durch Erschießung vollstreckt. In Frankreich gab es 1977 den letzten Toten durch das Fallbeil, dass in der französischen Revolution eingeführt wurde. Im Vergleich zu den europäischen Ländern, die die Todesstrafe fast alle abgeschafft haben, wird sie in der USA mehr denn je praktiziert. Die Amerikaner waren Anfangs durch das Rechtssystem der Briten stark beeinflusst. Diese waren nämlich fleißige Praktizierter der Todesstrafe. 1839 wurde dort sogar noch ein 9jähriger Brandstifter hingerichtet. Dort ist sie aber inzwischen abgeschafft worden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kamen in den Vereinigten Staaten die ersten Stimmen gegen die Todesstrafe auf. Das hat bewirkt das viele Staaten die Verbrechen einschränkten, die mit dem Tod bestraft wurden. 100 Jahre später führte ein erneuter Wiederstand zur verübergehenden Abschaffung in 7 Staaten. 1972 hat der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe außer Kraft gesetzt. Diese wurde durch Lebenslänglich ersetzt. Kurz darauf wurde dieses Urteil als verfassungskonform ersehen und zurückgenommen.

3. Statistiken zur Todesstrafe

(Siehe Tabelle 1) In 63 Ländern ist die Todesstrafe komplett abgeschafft, dass sind doppelt so viele wie noch vor 20 Jahren. In 16 Ländern werden nur noch schwere Vergehen, wie z.B. Spionage mit ihr bestraft. In 25 Ländern wurde sie seit 10 Jahren nicht mehr vollstreckt, obwohl sie erlaubt ist. 100 Länder besitzen noch die Todesstrafe. (Siehe Tabelle 2) Jährlich werden ca. 4000 Menschen hingerichtet. Diese 4000 sind nur auf wenige Länder verteilt. Ungefähr 2500 Menschen werden in China hingerichtet, das ist weit mehr als die Hälfte aller vollstreckten Urteile. In China werden Todesstrafen bei großen Menschenaufläufen durchgeführt. Oft werden 50 Personen auf einmal hingerichtet. Diese werden einzeln in Lastwagen vorgefahren. Um ihren Hals hängt ein Schild auf dem ihr Name sowie das Vergehen steht. Die Verurteilten werden dann an Pfähle gebunden und gleichzeitig von je einem Polizeibeamten aus nächster Nähe erschossen. Dies wird von tausenden Zuschauern beobachtet. Somit sind Zwischenfälle keine Seltenheit, so wurde einmal das komplette Feld gestürmt, so dass manche der Zuschauer von der Masse auf die erschossenen Personen gedrückt wurden. Um die hundert Vollstreckungen gibt es in Nigeria, Russland, der Ukraine, Kasachstan und dem Iran sowie Saudi-Arabien. Im Iran und Arabien werden die Menschen nach islamischem Recht durch Köpfen oder Steinigen gerichtet. Ähnlich viele Hinrichtungen gibt es in den USA. Diese besitzt im Gegensatz zu anderen westlichen Staaten die Todesstrafe. Trotz konstanter Mordrate ist wird die Todesstrafe dort immer öfter vollstreckt. (Abbild. 3 und 4) Dabei fällt ein Drittel auf den Bundesstaat Texas, in dem Gorge W. Bush bis vor einem halben Jahr Govoneur war. Bis 1982 lagen die vollstreckten Todesstrafen in den Staaten bei unter 10 im Jahr, bis 1995 ist die Zahl auf 60 angestiegen. 1999 wurden gar knapp 100 Personen hingerichtet.

Tabelle 1: Statistiken zur Anwendung der Todesstrafe
Ganz abgeschafft: 63 Länder
Nur bei schweren Verbrechen
oder Kriegsfall:
16 Länder, u.a.
Brasilien, Südafrika, Vereinigtes Königreich
Noch vorhanden, aber seit
10 Jahren nicht mehr durchgeführt:
25 Länder
Todesstrafe erlaubt: 100 Länder, u.a. Japan, Irak, Polen,
Russland, USA, Türkei, Vietnam
Tabelle 2: Registrierte Hinrichtungen
Jahr Zahl der Staaten, die
Todesurteile vollstrecken
Zahl registrierter Hinrichtungen Zahl der Staaten
mit mehr als 100
Hinrichtungen

Anteil der Exekutionen
der Staaten mit mehr
als
100 Hinrichtungen

 
1980 29 1229      
1981 34 3278      
1982 42 1609      
1983 39 1399      
1984 40 1513 4 78 %  
1985 44 1125 3 66 %  
1986 39 743 3 56 %  
1987 39 769 3 59 %  
1988 35 1903 3 83 %  
1989 34 2229 3 85 %  
1990 26 2029 4 84 %  
1991 32 2086 2 89 %  
1992 35 1708 2 82 %  
1993 32 1831 1 77 %  
1994 37 2331 3 87 %  
1995 41 2931 3 85 %  

Abbildung 3:


Abbildung 4:


4. Zweck der Strafe

(Tabelle 5) Um Argumente für und gegen die Todesstrafe auszuwerten muss man sich erst einmal Fragen, was man mit Strafen überhaupt bezwecken will.

Tabelle 5: Zweck der Todesstrafe?
Strafziel Bei der Todesstrafe erfüllt?
Bestrafung Ja, aber ist es die Richtige?
Wiedergutmachung Nein
Rache (fragwürdig) Ja
Abschreckung Jein
Schutz der Bevölkerung Auch bei Gefängnis gewährleistet
Resozialisierung Nein


4.1. Bestrafung

Ein Ziel der Strafe ist die Bestrafung selbst. Der Mensch muss sich klar machen, dass das, was er getan hat falsch war. Eine Art von Erziehung also. Es ist klar: bei einem schweren Vergehen muss eine gewisse Art von Strafe sein. Ob die Todesstrafe da dir Richtige ist, diese Frage beantwortet jeder Mensch für sich anders. Es muss an dieser Stell aber auch deutlich gemacht werden, dass die Todesstrafe in den meisten Ländern, so auch der USA, nicht nur auf den Mord sondern auch auf schweren Raub, Vergewaltigung und ähnliche Vergehen steht. In China wird gar die Steuerhinterziehung und Korruption mit dieser Art von Sprache belegt.

4.2. Widergutmachung

Ebenfalls soll möglichst eine Wiedergutmachung des Schadens erreicht werden, mit Hilfe Geldstrafen zum Beispiel. Dies fällt bei der Todesstrafe aber weg. Mit einem toten Straftäter kann nichts wiedergutgemacht werden.

4.3. Rache

Aus menschlicher und emotionaler Sicht möchte man sich bei dem Straftäter für sein vergehen rächen. Die Rache darf in einer zivilisierten Staat aber nicht als Strafziel gewertet werden. Das "Auge um Auge" Prinzip wurde früher verwendet, heute soll man nach anderen Maßstäben richten. Sonst ist der Staat auch nicht besser als der Straftäter selbst. Er mordet ebenfalls und plant die Hinrichtung mit unglaublicher Kaltblütigkeit. Es ist aus meiner Sicht aber leider so, dass gerade die Rache für die Menschen DER Hauptaspekt für die Todesstrafe ist. Man mordet dann eben und ist auch nicht besser als der Straftäter, es gibt vielen Menschen ein Gefühl der Befriedigung. So etwas will aber kaum jemand von sich selbst zugeben, deshalb listeten die Befürworter Argumente wie die Abschreckung auf, um sich selber herauszureden. Angehörige mancher Mord-Opfer plädieren ebenfalls gegen die Todesstrafe und bitten die Gerichte den Mörder die Todesstrafe zu ersparen.

4.4. Abschreckung und Alternative

Man möchte mit Strafen aber natürlich auch Abschreckung schaffen. Wenn man sich z.B. bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung mit einer gewaltigen Buße zu rechnen ist, überlegt man sich lieber zwei mal ab das denn wirklich so klug ist. Dies konnte aber in noch keinster Weise nachgewiesen werden. In der USA ist es sogar so, dass bei zwei Nachbarstaaten, von denen einer die Todesstrafe praktiziert und der andere nicht, die Mordrate pro 100 000 Einwohnern bei dem Staat mit der Todesstrafe deutlich höher ist. Mit der Hinrichtung wird in Amerika meistens der Mord bestraft. Morde geschehen aber nur selten geplant und meistens nicht bei klaren Gedanken. Der Mörder lässt sich also im Moment des Mordes nicht von der Todesstrafe oder auch nur der Gefängnisstrafe abschrecken. Er ist mit seinen Gedanken ganz woanders. Es ist ebenfalls nicht bewiesen, dass die Alternative, die lebenslange Haftstrafe, weniger abschreckt.

4.5. Schutz der Bevölkerung

Mit der Abtrennung der Straftäter, normalerweise in Gefängnissen möchte man die Bevölkerung vor diesen Menschen schützen. Dafür benötigt man aber keine Todesstrafe, dies wäre auch schon mit einer Gefängnisstrafe gewährleistet.

4.6. Resozialisierung

Zumindest in Deutschland möchte man die Straftäter mit der Strafe letztendlich auch resozialisieren, wieder in die Gesellschaft einbringen. Nach einer Zeit im Gefängnis sollte der Straftäter gelernt haben, genug bestraft worden sein, schließlich sind auch einige Jahre Gefängnis, das heißt Isolation unter schlechten Bedingungen, eine nicht zu unterschätzende Strafe, und man versucht nun dem Gefangenen einen ordentlichen Lebensrest zu ermöglichen. Dies ist auch eine sehr menschlich Einstellung. Es gibt aber leider auch die Menschen dir nie lernen und immer wieder auf die schiefe Bahn geraten. Nach dem Tod ist für die Menschen aber eine Resozialisierung nicht mehr möglich.

5. Weitere Argumente

(Siehe hierzu Tabelle 6)

Tabelle 6: Weitere Argumente, Gegenüberstellung
Pro Contra
Abschreckung Abschreckung nicht gewährleistet, Alternative vorhanden
Rache Rache gehört nicht ins Strafrecht
Schutz der Bevölkerung Auch bei Gefängnisstrafe gewährleistet
Gerechte Bestrafung Auge-um-Auge-Prinzip - Rückschritt ins Mittelalter
Hinrichtung billiger Argument falsch, Hinrichtung teurer
lebenslängliche Gefängniszeit wird erspart Normalerweise nicht das Interesse der Angeklagten
Ethnische Argumentation: Bei Mördern kann ich einen Mord verantworten Ethnische Argumentation: Morde nicht befürworten
  Keine Resozialisierung
  Anklage nicht ausreichend bewiesen, unwiderruflich
  Diskriminierend, Schwarze haben schlechtere Chancen
  Öffentliche Meinung gegen Todesstrafe, schlechte Informierung
  Grausamkeit der Hinrichtung


5.1. Kostenfaktor

Das sind die strafrechtlichen Argumente, es gibt natürlich noch andere. Ein recht böses Argument ist, dass das Töten eines Häftling billiger sei, als ihn sein Leben lang einzusperren. Dies ist aber falsch. Eine Hinrichtung in den Staaten kostet knapp 3 Mio. $, 3 mal soviel wie der lebenslange Aufenthalt in einem Staatssicherheitsgefängnis. In einem Gefängnis herrscht schon Tage vor einer Hinrichtung Ausnahmezustand. Demonstranten müssen abgehalten werden.

5.2. Ersparung von Haftzeit

In diesem Zusammenhang wird auch argumentiert, dass es menschlicher sei, dem Angeklagten die lebenslängliche Gefängniszeit zu ersparen und ihn gleich umzubringen. Dies kann in einigen Fällen auch mit der Meinung des Angeklagten übereinstimmen, es ist aber nicht davon auszugehen, dass das dem Willen der Mehrzahl der Verurteilten entspricht, da ein Mensch in der Regel einen natürlichen Überlebenswillen besitzt.

5.3. Beweise gegen den Beschuldigten und Unwiderruflichkeit

Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe wirft ein sehr schlechtes Licht auf die amerikanische Justiz: Oft ist die Schuld des Angeklagten nicht ausreichend bewiesen. Bei einigen Verurteilten wurde nach der Hinrichtung noch die Unschuld bewiesen. Das kommt aber natürlich nur schwer an die Öffentlichkeit, da dies sehr peinlich für die Amerikaner ist. Aber auch bei erschreckend großen Teil der in der Todeszelle sitzenden gibt es keine Beweise, die Urteile wurden von Geschworenengerichten gefällt. Zur Zeit sitzen 4 Deutsche in den Todeszellen der USA. Bei allen ist die Anklage unbewiesen, bei einem wird das Verfahren wegen großer Zweifel zum Glück neu begonnen. Ist aber mal ein Urteil vollstreckt, ist es unwiderruflich, der Tote kann wie auch sein Opfer nicht wieder lebendig gemacht werden.

5.4. Diskriminierung

Auch gegen die Todesstrafe spricht, dass die Strafe diskriminierend ist. In der USA wurden eben so viele Schwarze und Hispanics wie Weise hingerichtet. Das entspricht keinesfalls dem Verhältnis von Morden von Weisen und denen von Nicht-Weisen. Zudem wurden 10 mal mehr Schwarze zum Tode verurteilt die einen weisen getötet hatten als Weise die einen Schwarzen umgebracht haben. Unter gleichen Anschuldigungen wurden 42% der angeklagten Arbeiter mit der Todesstrafe bestraft, aber nur 5% der abgestellten. Die Richter und Geschworenen beurteilen also nicht unabhängig, lassen sich von Hautfarbe, Position in der Gesellschaft des Angeklagten und sensations- und blutbegierigen Medien beeinflussen. Ebenfalls sind die Angeklagten von ihrem Anwalt abhängig. Die zu Verfügung gestellten Pflichtanwälte sind oft nicht gut genug um in der Lage zu sein ihre Mandanten vor dem Tod zu bewahren. So wurde der ehemalige Boxer und Millionär O.J. Simpson dank einer guten Verteidigung trotz erdrückender Beweise freigesprochen.

5.6. Öffentliche Meinung

Auch gegen diese Strafe spricht die öffentliche Meinung. Kriminologen, Soziologen und Psychologen sind gegen die Todesstrafe. Dagegen ist die Meinung der Bevölkerung geteilt. Dies liegt aber daran, dass die Öffentlichkeit nicht über die wahren Bedingungen und vor allem nicht über die Grausamkeit der Strafvollstreckung informiert ist. "Einer, der genießerisch seinen Morgenkaffee trinkt und in der Zeitung liest, dass der Gerechtigkeit genüge getan worden sei, würde seinen Kaffee wieder von sich geben, erführe er auch nur die kleinste Einzelheit," hat Albert Camus gesagt.

5.7. Ethnische, humanistische und religiöse Argumente

Die nachfolgenden Punkte beeinflussen meiner Meinung nach die eigene Meinung zur Todesstrafe mit Abstand am meisten: Die Bewertung nach humanistischen, ethnischen und religiösen Beurteilung. Die Frage nach dem Wert des menschlichen Lebens. Die Todesstrafe verstößt gegen den menschenrechtlichen Punkt: "Jeder hat ein Recht auf Leben." Ich bin persönlich der Meinung, dass man das Privileg Leben zu dürfen, sei es dank Gottes Schöpfung oder auch durch den glücklichen Zufall der Entstehung eines Planetens mit Leben, nicht zerstören darf. Hat ein Mensch dagegen verstoßen dann soll man nicht den gleichen Fehler selbst begehen und ihn ebenfalls umbringen. An diesem Punkt vertritt allerdings jeder eine andere Meinung, ich halte diese Einstellung für den Hauptfaktor zur Bildung der Meinung über die Todesstrafe. Die religiöse Argumentation ist der Verstoß gegen das Gebot "Du sollst nicht töten". Wer so abgebrüht ist, so verantworten für Mord zu sein, der hat keine Probleme mit Argumentationen dieser Art. Gorge W. Bush hat in seiner langen Zeit als texanischen Govoneur Richter eingesetzt, die die Todesstrafe befürworten und jeden Gnadengesuch der Verurteilten abgelehnt, begründet mit der Argumentation, er vertraue seiner Justiz. Ich persönlich könnte mit dem Gedanken Morde nicht verhindert zu habe, bei dem ich nicht einmal ein Risiko hätte dafür eingehen müssen, nicht oder nur sehr schwer leben.

5.8. Grausamkeit

Auch ein Gegenargument ist die Grausamkeit der Todesstrafe. Allein schon die Tatsache jemandem das Leben zu nehmen ist grausam. Es gibt keine 100% Möglichkeit eine Person leidenslos das Leben zu nehmen. Deshalb werde im Folgenden die Hinrichtungsmethoden beschreiben.

6. Hinrichtungsvorgang

6.1. Hinrichtungsmethoden

Es gibt verschiedene Hinrichtungsmethoden. Die Engländer besaßen, wie heute immer noch die meisten Länder, den Anspruch, die Gefangenen möglichst menschlich, zuverlässig und schicklich zu töten. Letzteres bedeutet, dass der Gefangene nach seinem Tot noch ansehnlich sein soll und den Zeugen kein völlig entstelltes Opfer präsentiert wird. Es gibt für den ersten und zweiten Anspruch allerdings keine Vollstreckungsmethode um diese immer zu erfüllen. Auch deshalb, weil das Töten eines Menschens schon gar nicht menschlich sein kann. Ich erläutere bekannte Fälle nicht zuverlässig verlaufener Vollstreckungen nicht weiter, da sie ekelerregend und beängstigend sind und meiner Meinung nach im schulischen nicht genauer beschrieben werden sollen. Die Fotos der Tötungsanlagen werden nur ohne Opfer dargestellt. Ich hoffe, dass man sich der Grausamkeit auch so bewusst wird.

6.1.1. Strang

Schon lange verbreitet ist der Tod durch den Strang. Es ist aber nicht so einfach dabei die Bedingungen zu erfüllen. Früher trat der Tod bei Hochziehen des Seils durch Erstickung ein, eine langwierige und grausame Prozedur. Die neuere Methode ist allerdings den Menschen durch eine Falltür mehrere Meter tief fallen zu lassen um ihm das Genick zu brechen. Dies führt zur Zertrennung des Rückenmarks und sofortigem Bewusstseinsverlust. Das Herz schlägt allerdings noch einige Minuten weiter bis das Herz die letzten Sauerstoffreste verbraucht wurden, da durch das Seil auch die Luftröhre verschlossen wird. Es ist aber schwierig die richtige Stricklänge festzustellen. Ist das Seil zu kurz bricht das Genick nicht und der Gehängte muss qualvoll ersticken, ist das Seil zu lang reist unter Umständen der Kopf ab, was gegen die Schicklichkeit verstößt. Deshalb gibt es bei dieser Methode oft Zwischenfälle.

6.1.2. Stromstuhl

(siehe Bild) Der Tod durch den Stromstuhl wurde schon Ende der 19. Jahrhunderts eingeführt. Der Hinzurichtende wird an einen Stuhl gefesselt und unter Strom gesetzt. Man muss den Strom sehr genau dosieren. Ist er zu gering tritt der, normalerweise schneller als das Schmerzempfinden eintretende, Bewusstseinsbewusst nicht gleich beim ersten Stromschlag auf. Das Opfer leidet in diesem Fall unglaubliche Schmerzen, schreit und spuckt Eingeweide. Dies ist für die Zeugen ähnlich schrecklich als die Ansicht eines völlig verkohlten Körpers bei einer Stromüberdosierung. In einigen Fällen war der Gefangene noch Minuten nach dem ersten Stromschlag bei Bewusstsein, weil die Strommenge unterschätzt wurde. Sie sind aber nicht mehr überlebensfähig, das die inneren Organe völlig verkohlt sind. Manchmal wirken spätere Stromstöße auch wiederbeleben auf das Herz, was ebenfalls für den Betreffenden unheimlich schrecklich ist.

6.1.3. Giftspritze

(Abbild. 8) In den Staaten wird, obwohl sich die Gefangenen teilweise auch die Art des Todes aussuchen können, fast ausschließlich die Giftspritze verwendet, da diese das Opfer nicht entstellt. Sie wurde erst vor 20 Jahren in er USA eingeführt. Man wird dabei auf einer Liege festgeschnallt und bekommt zuerst Mittel zur Beruhigung und gegen Krämpfe verabreicht. Mehrer Ärzte setzten dann eine Spritze an, von denen aber nur eine das Gift enthält. Der Bewusstseinsverlust tritt sofort nach dem Verteilen des Giftes im Körper auf. Allerdings kommt es auch hier zu Zwischenfällen bei falschem Einspritzen oder zu wenig Gift, was dazu führt, dass der Tod viel langsamer auftritt. Das Opfer "zappelt dann wie ein Fisch". Ebenfalls dagegen spricht, dass Ärzte, Schützer des Leben, bei der Hinrichtung beteiligt sind.

6.1.4. Gaskammer

(Abbild. 9) Auch die durch Hitler bekannt gewordene Gaskammer wird in Amerika noch vereinzelt eingesetzt. Noch immer wird das von den Narzis verwendete Gas Zyklon B verwendet. Der Gefangene muss hier aber "mitspielen". Wenn er die Luft anhält um sich gegen die Strafe aufzubäumen, wird der Leidensprozess verlängert. Bei tiefem Einatmen erleidet der Verurteilte nach 2 Minuten den Tod.

6.1.5. Erschießung

Von der, in vor allem in China eingesetzten, Erschießung gibt es verschiedene Varianten. Die chinesische Justiz lässt die Gefangenen aus nächster Nähe von einer einzelnen Person durchführen. Durch Kopfschuss soll der Gefangene schnell das Bewusstsein verlieren. Oft wird das Hirn nicht genau getroffen und weitere Schüsse sind notwendig. In anderen Ländern werden dem Opfer die Augen verbunden. Mehrere Soldaten gehen in Stellung, aber nur eines ist mit echter Munition geladen. So weis niemand, wer den tötenden Schuss auslöst. Wird dabei das Herz nicht direkt getroffen, verblutet das Opfer. Auch bei dieser Methode ist der Verurteilte nicht mehr ansehnlich.

6.1.6. Enthauptung

Dieses gilt noch mehr für das Enthaupten, wo der Kopf vom Körper getrennt wird. In islamischen Ländern wird nach dem Koran mit dem Schwert geköpft, was dazu führen kann, dass der Verurteilte nicht gleich mit dem ersten Schlag seinen Kopf verliert. Dieses Problem entfällt mit dem Fallbeil, das in der Französischen Revolution eingesetzt wurde, heute aber nicht mehr verwendet wird. Damals konnte mit einem Gerät alle 40 Sekunden eine Person "abgefertigt" werden.

6.1.7. Steinigung

Die vor allem im Iran verwende Steinigung erhebt erst gar nicht den Anspruch menschlich oder schicklich zu sein. Der Verurteilte wird bis zur Gürtellinie eingegraben und dann mit kleinen Steinen beworfen bis das Opfer verblutet. Auf das Werfen von großen Steinen wird vermieden um einen frühen Bewusstseinsverlust zu vermeiden.

6.1.8. Kreuzigung

Die Kreuzigung ist glücklicherweise weltweit abgeschafft. Mit ihr kam beispielsweise Jesus zu Tode. Das Kreuz wurde zum Symbol der christlichen Kirche. Sie war extrem langandauernd, es kann über einen Tag dauern, bis der Erstickungstod eintritt, da man immer noch Luft erhält, solange der Körper seine eigene Last noch halten kann.

6.2. Auswirkungen auf Verurteilte

Die jahrelange Zeit des Wartens auf die Hinrichtung ist für die meisten Gefangenen schrecklich. Sie leben in ihrer Zelle eingeengt mit der Vorstellung an einem festgesetzten Tag getötet zu werden. Viele Gefangene malen sich die Hinrichtung aus und erleben sie teilweise in Albträumen mit allen Einzelheiten. Sie überlegen auch, was ihr Tod für Gefühle bei ihren Angehörigen und denen des Opfers hervorrufen wird. Sie fragen sich, wie sie sich auf dem Weg zum Hinrichtungsraum verhalten sollen, ob und wie sie sich bei den Angehörigen entschuldigen sollen oder was ihre letzten Worte sein werden. Bei vielen Gefangene führt dass Wissen des bevorstehenden Todes zu Realitätsverlust, schweren Depressionen und Selbstmordversuchen. Teilweise haben die Gefangenen immer den Raum vor Augen in dem sie getötet werden. All diese Veränderungen führen vor dem Tod schon zu einem Tod der Persönlichkeit.

6.3. Ritual der Todesstrafe

Vor der Vollstreckung setzt einregelrechtes Ritual ein. In Florida werden die Gefangenen vier Wochen vor der Hinrichtung in eine Zelle in der Nähe des Hinrichtungsraumes gebracht und ,um einen Selbstmord zu verhindern, rund um die Uhr bewacht. Ist die Hinrichtung um 7 Uhr angesetzt, bekommen die Verurteilten um 4:30 Uhr ihre letzte Mahlzeit. Zwischen 5 und 6 Uhr wird bei Vollstreckung durch den Stromstuhl das rechte Bein und der Kopf des Gefangenen rasiert um sie Kabel später anlegen zu können. Bis zur letzten Minute kann ein Aufschub gewährt werden, was dazu führt, dass einige Gefangene diese Prozedur mehrmals durchlaufen müssen. Bei der Durchführung tragen die Opfer speziell zugeschneiderte Kleidung. Die Vollstreckung findet immer vor Augen einiger ziviler Zeugen statt, die danach der Presse vom Verlauf berichten können. Ihnen ist der Schreck oft ins Gesicht geschrieben. In anderen Ländern gibt es sogar öffentliche Rituale, bei denen die Verurteilten ständig vor den Augen tausender leiden müssen. Personen, welche die Hingerichteten jahrelang gekannt haben, wie Gefängniswärter stehen oft unter schwerem Schock. Priester und Ärzte hoffen nicht zur Anwesenheit bei einer Vollstreckung aufgefordert zu werden. In den Sicherheitstrakten tritt schon Tage vor der Hinrichtung eine merkwürdige und beängstigende Stille ein.

7. Zukunft der Todesstrafe

Es ist mittelfristig nicht damit zu rechnen, dass die Vereinigten Staaten die Todesstrafe abschafft. Auch da die Zahl der Getöteten immer weiter ansteigt. Die Abneigung gegenüber dieser Strafe der Bevölkerung ist im Moment leider nicht groß genug. In der Europäischen Union ist die Todesstrafe verboten, im Deutschen Grundgesetz steht lediglich "Die Todesstrafe in Deutschland ist abgeschafft". Die Türkei, in der die Todesstrafe theoretisch noch besteht, wird diese abschaffen müssen um der EU beizutreten. Es ist in diesem islamischen Staat aber üblich, dass man die Todesurteile nach 4-6 Jahren aufhebt. Es ist aber zu hoffen, dass weiterhin immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. Die positive Entwicklung ist auf den Druck der Länder zurückzuführen, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, aber auch auf die Bevölkerung, die sich besonnen hat. Ebenfalls einen großen Teil trägt die Menschenrechtsorganisation amnesty international zur Abschaffung der Todesstrafe bei, die immer wieder auf Fälle von Menschenrechtsverletzung, z.B. auch durch die Todesstrafe aufmerksam macht.

8. Erneute Abstimmung zur Todesstrafe

[Anmerkung: An dieser Stelle wurde versucht festzustellen inwieweit der Vortrag das Meinungsbild in der Klasse zu ändern vermochte]
Dafür:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:
Dagegen:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:
Enthaltungen:
- Veränderung gegen über erster Abstimmung:

9. Quellenangaben

Zu 2.: todesstrafe-usa.de
Zu 3.: todesstrafe-usa.de und geocitys.com/todesstrafe_at
Zu 6.: fly.to/airport und todesstrafe.de
Grafiken und Bilder: amnesty international und todesstrafe-usa.de und geocitys.com/todesstrafe_at

 
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 Referat © Philipp Schächtele - 2001