!!Hilfe!! bei vermeintlicher "Kleinigkeit" ...born abroad to a US citizen mother....

  • 16.01.2015 um 09:10
  • #21
das stimmt. ansonsten platzt leider auch meine Verwendung in USA da mein Mann unbedingt arbeiten möchte
 
Re: !!Hilfe!! bei vermeintlicher "Kleinigkeit" ...born abroad to a US citizen mother....
A

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  • 16.01.2015 um 09:12
  • #22
SanPatLilli schrieb:
das stimmt. ansonsten platzt leider auch meine Verwendung in USA da mein Mann unbedingt arbeiten möchte

Ich drück Euch auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass es mit dem blauen Pass und der Versetzung klappt.
Lass uns doch bitte wissen, wie es ausgegangen ist.
 
  • 16.01.2015 um 09:16
  • #23
mache ich gerne
 
  • 16.01.2015 um 18:27
  • #24
Der Tag neigt sich dem Ende und natürlich habe ich mir weitere Gedanken gemacht ;-)


ich gehe jetzt mal vom worst case aus: was wäre wenn mein Mann im ganz normalen Prozedre über das Nato Visum mit rüber geht, dort einen Arbeitgeber finden würde und daraufhin einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellt? Geht das überhaupt? Also den Antrag stellen wenn er bereits drüben ist? Wird der dann schneller bearbeitet?

Sorry für die vielen Fragen...

Herzliche Grüße
 
  • 16.01.2015 um 18:39
  • #25
SanPatLilli schrieb:
Der Tag neigt sich dem Ende und natürlich habe ich mir weitere Gedanken gemacht ;-)


ich gehe jetzt mal vom worst case aus: was wäre wenn mein Mann im ganz normalen Prozedre über das Nato Visum mit rüber geht, dort einen Arbeitgeber finden würde und daraufhin einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellt? Geht das überhaupt? Also den Antrag stellen wenn er bereits drüben ist? Wird der dann schneller bearbeitet?

Sorry für die vielen Fragen...

Herzliche Grüße
Ja ,warum nicht? Er kann es ja probieren? Hatte er schonmal eine eigene SSN?
Dass kann er auch bei der SSA nachfragen.
 
  • 16.01.2015 um 19:49
  • #26
SanPatLilli schrieb:
Der Tag neigt sich dem Ende und natürlich habe ich mir weitere Gedanken gemacht ;-)


ich gehe jetzt mal vom worst case aus: was wäre wenn mein Mann im ganz normalen Prozedre über das Nato Visum mit rüber geht, dort einen Arbeitgeber finden würde und daraufhin einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung stellt? Geht das überhaupt? Also den Antrag stellen wenn er bereits drüben ist? Wird der dann schneller bearbeitet?

Sorry für die vielen Fragen...

Herzliche Grüße

Wie meinst Du das? Er beantragt dann ein eigenes Visum? Also der Arbeitgeber? Das wird eher nichts. L geht nicht und H1B muss er sich ja qualifizieren. Und das geht immer nur mit Antrag zum 1.4 zum Start ab 1.10.

Am Einfachsten ist es, wenn er eine EAD beantragen könnte. Ich habe aber keine Ahnung, ob das geht als Spouse von einem Nato Visa Inhaber.
 
  • 16.01.2015 um 20:17
  • #27
Wir hatten hier doch ein ganze Bundeswehr-Kleingruppe die sich ausgetauscht hat. Einer hat auch auf Anfragen einen selbstgebastelten Leitfaden verschickt. Irgendwo im Familie und USA Bereich war das.
 
  • 16.01.2015 um 20:18
  • #28
Also, wenn ich die EAD instructions richtig verstehe, können Spouses von Nato Visa Inhaber eine EAD beantragen. Aber ich würde einfach mal nachfragen. Wenn die Versetzung schon geplant ist, dann sollte es doch eine Stelle geben, wo man das anfragen kann.
 
  • 16.01.2015 um 20:20
  • #29
Shakalakabummmm schrieb:
Wie meinst Du das? Er beantragt dann ein eigenes Visum? Also der Arbeitgeber? Das wird eher nichts. L geht nicht und H1B muss er sich ja qualifizieren. Und das geht immer nur mit Antrag zum 1.4 zum Start ab 1.10.

Am Einfachsten ist es, wenn er eine EAD beantragen könnte. Ich habe aber keine Ahnung, ob das geht als Spouse von einem Nato Visa Inhaber.

Laut der Liste hier müsste es gehen.

http://www.uscis.gov/working-united...employer-information/employment-authorization
 
  • 16.01.2015 um 20:22
  • #30
Shakalakabummmm schrieb:
Am Einfachsten ist es, wenn er eine EAD beantragen könnte. Ich habe aber keine Ahnung, ob das geht als Spouse von einem Nato Visa Inhaber.
Ja, bei einem Nato-1-6 Visa sind die Ehepartner berechtigt, eine EAD zu bekommen, duerfen dann also arbeiten.
http://travel.state.gov/content/visas/english/other/employee-of-international-organization-nato.html

Was aber die Bedingungen fuer welche Nato Visa Kategorie sind, weiss ich jetzt grad nicht.
 
  • 16.01.2015 um 20:28
  • #31
Und damit wir vollständig sind, EAD dauert bis zu 90 Tage. Also am besten gleich nach Einreise beantragen. Kann ja nicht schaden, die in der Tasche zu haben.
 
  • 16.01.2015 um 20:31
  • #32
Erst mal ein ganz GROßES DANKESCHÖN an alle hier. Das treibt mir gerade wirklich die Tränchen in die Augen wie man hier unterstützt wird. Vielen vielen Dank.

Grandma und Mom suchen derzeit alle Unterlagen und Fitzelchen für den Antrag auf Stabü zusammen. Wenn das nicht klappen sollte (was ich nicht hoffe) werden wir wenn wir das Nato Visa haben eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Schwiegermutter bzw der "Stiefschwiegervater" kommen aus der Ecke in die es evtl geht und er kennt aufgrund seiner Tätigkeit auch die ein oder andere Firma

PS: ich hatte hier im Archiv Links gefunden um das Zeugnis meines Mannes zum staatlich gepr. Techniker übersetzen zu lassen. Welche könnt ihr denn empfehlen? Ich war bereits auf einigen Websites (WES ect.) möchte aber keine Hochschulzulassung sondern lediglich eine anerkannte Übersetzung des Studiums
 
Zuletzt bearbeitet: 16.01.2015 um 20:42
  • 16.01.2015 um 22:56
  • #33
Update 22:40 Uhr. Hatte eben einen Anruf der Schwiegermutter. Diese wiederum hat über Ihre Möglichkeiten in den USA Informationen eingeholt. Ergebnis: es könnte trotz der fehlenden 10 Monate funktionieren. Sollte es das nicht, rät uns der Herr mit dem sie gesprochen hat zum N600K Antrag. Dieser würde auf jeden Fall genehmigt werden (aber mein Mann ist doch über 18!!??!!). Wenn ich es nun aber richtig recherchiert habe, führt ein Antrag über N600K zum Verlust der deutschen StaBü da er über 18 ist. Das bedeutet ergo, dass er einen BBG stellen muss, welcher laut Auskunft der zuständigen Behörde hier vor Ort (hatte im Dezember bereits Kontakt zu denen) den Antrag meistens ablehnen. Das BVA ist nicht zuständig da Wohnort DEU.
Sind meine Informationen soweit korrekt?
 
Zuletzt bearbeitet: 16.01.2015 um 23:16
  • 16.01.2015 um 23:19
  • #34
BBG in DE geht fast immer schief. Mach doch einfach mal den Infopass Termin und lasst Euch beraten. Was irgendwer in den USA zu Visa/citizenship sagt, darauf würde ich nichts wetten. Meist sind diese Infos falsch.

Woher ist die Information denn überhaupt? Irgendwer der mal gehört hat? Oder einem Lawyer, der damit Erfahrung hat? Oder, oder, oder?

Frag hier 10 us citizens zu den eigenen Immigration Laws und Du hast 20 Antworten. Nochmal, macht den Infopass Termin. Denn die Botschaft ist am Ende sowieso Euer Ansprechpartner ...
 
  • 16.01.2015 um 23:26
  • #35
Sie hatte wohl einen "Fachmann" vom immigrant sevice kontaktiert :laugh: keinen anwalt sondern direkt die Behörde. Ohne Nennen von Namen. Nur Alter und Umstände. Aber ich glaube mit deiner Aussage hast du recht.
 
  • 16.01.2015 um 23:32
  • #36
Was heisst kontaktiert. Hotline Auskünfte kannst zu 99% in der Pfeife rauchen. Und mit allgemeinen Angaben, gibt es allgemeine Aussagen. So einfach ist das.

Mach was Frau appenzeller gesagt. Mal abgesehen davon, dass sie immer gute Tips hat, es ist eure Zukunft. Ich würde mich nicht darauf verlassen, was andere sagen, denken, empfehlen, gehört haben ...
 
  • 16.01.2015 um 23:32
  • #37
SanPatLilli schrieb:
Sind meine Informationen soweit korrekt?
Nein ;)
Dein Mann erfuellt nicht mal eine der Bedingungen des n-600k.

General Requirements
You may acquire U.S. citizenship if you meet all the followingcriteria to be eligible for citizenship under section 322 of theINA:

  1. Not married; and
  2. U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) mustadminister the Oath of Allegiance to you before you reach18 years of age; and
  3. Regularly reside outside the United States; and
  4. In the legal and physical custody of your U.S. citizen
    parent; and
  5. Have a U.S. citizen parent who has been physically presentin the United States for a period or periods totaling at least5 years, at least 2 of which were after 14 years of age. Ifyour U.S. citizen parent does not meet this requirement,your U.S. citizen parent’s own U.S. citizen parent(grandparent) has to have been physically present in theUnited States for a period or periods totaling at least 5years, at least 2 of which were after 14 years of age; and
    In cases where your U.S. citizen parent died in thepreceding 5 years, and Form N-600K has been properlyfiled on behalf of you by your U.S. citizen grandparent orby your U.S. citizen legal guardian, you do NOT have tobe residing in the legal and physical custody of the personas long as the person who has legal and physical custodyof you does not object to the Form N-600K.
Be temporarily present in the United States at the time ofinterview in lawful status pursuant to a lawful admission.


http://www.uscis.gov/sites/default/files/files/form/n-600kinstr.pdf
 
  • 17.01.2015 um 09:30
  • #38
:laugh: :yes:

da scheint sie wirklich an DEN Fachmann geraten zu sein. Ok. Dann bemühen wir uns nun um den Termin in FRA und sammeln alle Papiere zusammen.
 
  • 18.01.2015 um 00:51
  • #39
Ich behaupte jetzt mal dass das mit dem Beantragen der EAD nicht funktioniert, wenn Euer Nato Visum das selbe ist, was sonst auch die BW Leute hier bekommen. Da jammern die Frauen dann naemlich gerne, dass sie drei Jahre nix machen koennen ausser volunteeren und Kinder kriegen.
 
  • 20.01.2015 um 14:34
  • #40
Aktualisierung: wir sind bereits fleißig am Sammeln der Unterlagen und (was zumindest diesen Punkt anbelangt) geht es gut voran.Eine Aussage kam heute jedoch aus dem Familienkreis auf, für welche ich gerne Eurer Kommentar einholen würde. Im Grunde gehe ich aber davon aus, dass mich bereits jemand darauf hingewiesen hätte, wenn dem tatsächlich so wäre. Und zwar:Nach dem 30. Lebensjahr ist es nicht mehr möglich, sich die US Staatsangehörigkeit DURCH GEBURT wie von uns angestrebt, zu beantragen.Richtig / Falsch??Herzliche Grüße
 
Re: !!Hilfe!! bei vermeintlicher "Kleinigkeit" ...born abroad to a US citizen mother....
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