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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Staffelmethode und 90 Tage_Methode
 
Wade
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2006 20:56
Hi habe das als hausaufgabe für nächste Woche auf! Kann mir jemand dabei helfen?

Aufg: Von einem Sparkonto mit 3 monatiger Kündigungsfrist wird am 18. März ein ungekündigter Betrag in Höhe von 500 Euro abgehoben. Zinssatz 1,5% p.a..
Kündigungsfreibetrag für diesen Monat steht voll zur Verfügung. (Vorschusszinsen = 1/4 der Habenszinsen).

Ermitteln sie die Vorschusszinsen für den dargestellten Fall
1. mit hilfe der 90 Tage-Methode
2. mit Hilfe der Staffelmethode.

Was ist darunter zu verstehen? Kann mir jemand dabei helfen?

Danke
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2006 20:59
Also die 90 Tage Methode sagt aus, wie viel VZ anfallen würden. Ist aber hier Unsinn, da ja unter 2.000,- € verfügt werden.

Mit der Staffelmethode ist wahrscheinlich gemeint, dass du ausrechnen musst, um wie viel € der Zinsertrag am Ende des Jahres weniger wird. Also musst du ausrechnen, wie viel Zinsen 500 € bis zum Ende des Jahres ab dem Tag der Verfügung ergeben würden und den vom Gesamtzinsertrag abziehen.


Hoffe das war jetzt alles so richtig.
Wade
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2006 21:44
Sorry war mein Fehler der Betrag der verfügt wird sind nicht 500 Euro sondern 5000
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.01.2006 08:38
90-Tage-Methode: Die VZ werden mit mit pauschaul 90 Tagen berechnet. (Achtung: 2000,-€ abziehen!)

Staffel-Methode: Man rechnet den Zeitraum aus, in welchem der Kunde zu früh verfügt. Bsp.: Kündigung zum 01.04.06, Verfügung am 01.02.06 -> Tage für die VZ-Berechnung (30/360) 60 Tage

Allerdings ist dies in deinem Fall nicht der Fall, weil der Kunde ja nicht gekündigt hat.
-> jedes mal mit 90 Tagen rechnen.

Ich hoff, des war so richtig.
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.01.2006 08:52
...hab noch was bei bankazubi.de gefunden:

Verfügung von Spareinlagen:

Die Kündigungsfrist von Spareinlagen beträgt, soweit zwischen Sparer und Kreditinstitute nichts anderes vereinbart ist, drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten können grundsätzlich bis zu 2.000 EUR je Kalendermonat ohne Kündigung abgehoben werden. Es fallen keine Vorschusszinsen an.

Verfügt der Kunde vorzeitig mehr als 2.000 EUR innerhalb eines Monats bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist oder, bei einem Sparbuch mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, ohne fristgerechte Kündigung, liegt eine vorzeitige Verfügung vor. In der Praxis berechnet das Kreditinstitut für vorzeitige Verfügungen Vorschusszinsen (i.d.R. ein Viertel des Habenzinssatzes). Für die Berechnung von Vorschusszinsen gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden:

Staffelmethode:
Bei der Berechnung wird die Tatsache berücksichtigt, dass nach Ablauf jedes Kalendermonats erneut 2.000 EUR kündigungsfrei verfügbar sind.
90-Tage-Methode:
Auf den Betrag, der den Freibetrag von 2.000 EUR übersteigt, werden für 90 Tage Vorschusszinsen berechnet.
Die Berechnung von Vorschusszinsen kann unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben:

Der Sparer befindet sich in einer wirtschaftlichen Notlage.
Zinsen werden innerhalb von zwei Monaten nach Wertstellung verfügt.
Die Spareinlage wird zum Erwerb von Wertpapieren genutzt.
Die Spareinlage wird auf andere Sparkonten oder Bausparkonten bei demselben Institut übertragen, wobei diese die gleiche oder eine längere Kündigungsfrist aufweisen.
Der Sparer wechselt seinen Wohnsitz und überträgt seine Spareinlage auf das ortsansässige Institut.
Der Sparer verstirbt und die Spareinlage wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung vorzeitig verfügt.

.......
 

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