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Urlaubsanspruch & Sonderurlaub bei Todesfall: Dauer & Beantragung

Sonderurlaub kann bei einer Geburt, einer Hochzeit und bei einem Umzug beansprucht werden. Tritt in der eigenen Familie ein Sterbefall ein, kann auch dann Sonderurlaub beantragt werden, denn die emotionale Belastung ist bei den Hinterbliebenen meist sehr groß. Zusätzlich zur Trauer müssen sie sich um die Bestattung kümmern. Es fällt daher schwer, den gewohnten Arbeitsalltag fortzusetzen. Nur die nächsten Verwandten können Sonderurlaub beantragen. Der Urlaubsanspruch bei einem Todesfall ist zeitlich stark eingegrenzt. Die genauen Regelungen sind im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.

Regelung zum Urlaubsanspruch bei einem Todesfall

Die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch bei einem Todesfall besagen, dass nur die nächsten Verwandten einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Schwiegereltern. Auch Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer eheänlichen Gemeinschaft haben diesen Anspruch. Zudem trifft die Regelung auf Adoptivkinder, Pflegekinder und Enkelkinder zu. Üblicherweise beläuft sich die Dauer des Urlaubs auf 1 bis 2 Tage, sie kann im Einzelfall aber bis zu zwei Wochen betragen, wenn die Person bereits mehr als 12 Monate in dem Betrieb beschäftigt ist. Eine Verlängerung aufgrund hoher emotionaler Belastung durch den Trauerfall ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, mehr Urlaub zu genehmigen als den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch im Todesfall.

Ergänzungen zum Urlaubsanspruch im Todesfall

Wenn der Urlaubsanspruch im Todesfall nicht genügt, müssen ergänzende Maßnahmen getroffen werden. Benötigt der Arbeitnehmer weitere Urlaubstage, besteht die Möglichkeit, den regulären Urlaub dafür zu nutzen, falls dies vom Arbeitgeber genehmigt wird. Weiterhin kann sich der betroffene Arbeitnehmer unbezahlt freistellen lassen. Gibt es jedoch triftige betriebliche Gründe, die die Anwesenheit des Arbeitnehmers erfordern, kann der Arbeitgeber das Freistellungs- oder Urlaubsgesuch ablehnen.

Weitere Möglichkeiten des Urlaubsanspruchs bei Todesfall

Wenn zusätzlicher Sonderurlaub bei Todesfall benötigt wird, besteht die Möglichkeit, mit dem Vorgesetzten über das Problem zu sprechen. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber zugunsten der Angestellten und gewähren diesen zusätzlichen bezahlten Urlaub. Reicht der Urlaubsanspruch bei Todesfall nicht aus und es wird kein weiterer Urlaub genehmigt, besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich von einem Arzt krankschreiben zu lassen. Allerdings bekommen Betroffene nur bei sehr starker emotionaler Belastung eine Krankschreibung. Dem Arzt ist dies nur dann möglich, wenn die Arbeitsfähigkeit durch die emotionale Belastung so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, seine Arbeit auszuführen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Urlaubsanspruch bei Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Weitere hilfreiche Informationen:

- Umfangreiche Infobroschüre zum kostenlosen Download.

- Hilfreiche Benachrichtigungsliste für den Todesfall.

- Hier über das Kündigungsrecht im Todesfall informieren.

- Was bei Wohnungsauflösungen im Todesfall zu beachten ist.

- Wissenswertes zum Mietrecht im Todesfall.