AGB - blackwater

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil des Auftrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) als beauftragte Sicherheitsfirma und mit ihrem Auftraggeber oder berechtigter Drittpersonen.

2. Annahme des Auftrages

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der schriftliche Vertrag (Auftragsbestätigung) zustande gekommen ist und von beiden Parteien gegengezeichnet wurde.

3. Rechte und Pflichten der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)

Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH)
führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt der Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB und die Vollmacht alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von Hilfspersonen und Firmen, die während der Betreuung erforderlich sind, ist die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
jederzeit berechtigt.
Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) haftet für Selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebs-Haftpflicht deckt jeden Dienst bis zu einer Schadensumme von CHF 5.000.000.- ab. Die Beweislast für dasVerschulden und den Schäden liegt beim Geschädigten. Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) haftet nicht für Schäden die auf technische Mängel an Investitionen, Apparaten und deren Folgeschäden, sowie Diebstahl zurückzuführen sind.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) über alles, was in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Auftrag steht rechtzeitig, ausführlich und wahrheitsgetreu zu informieren. Anweisungen der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
an den Auftraggeber die mit der Ausführung zusammenhängen sind einzuhalten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Auftragsausführung erschwert, behindert oder unmöglich macht.
Werden diese Massnahmen durch den Auftraggeber missachtet, so ist die Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) berechtigt, die Auftragsausführung sofort abzubrechen. Der Auftraggeber hat die ganze Auftragssumme zu bezahlen und trägt
die alleinige Verantwortung für die Folgen. Die Verpflegung ist durch den Auftraggeber abzugeben. Ist dies nicht möglich, oder wird dies nicht eingehalten, so wird dies durch Spesen in Rechnung gestellt.


5. Verrechnung der Leistungen und Zahlungsbedingungen
Die Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH)
wird nach Zeitaufwand ausbezahlt. Die kleinste Zeiteinheit beträgt 60 Minuten. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit verrechnet. Die mindest Einsatzzeit beträgt drei Stunden. Angefangene Viertelstunden werden aufgerundet.
Bei Ereignissen können zusätzlich zum Arbeitsaufwand dem Auftraggeber Hilfsmittel, Spesen, Verpflegung, Fahrzeugkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit dem Auftrag verrechnet werden. Nach Einsatzende ist die Zahlung bar auszuführen oder sofern vereinbart, die Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen. Eine Verrechnung mit Gegenforderung oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

6. Auflösung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei nicht oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Kündigung tritt zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Kraft. Der Auftraggeber haftet der Blackwater, security & protection (Blackwater
GmbH) für alle entstandenen Kosten sowie Folgekosten. Hat der Auftraggeber seine vertraglich festgelegten Pflichten verletzt oder einen Auftrag erteilt, welcher sich später als gesetzwidrig herausstellt, so kann die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keinerlei Forderungen ableiten.

7. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Olten
. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den einfachen Auftrag (OR).

8. Bestätigung

Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die AGB`s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 
 
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