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Aktuell

Als Dankeschön für Ihre Unterstützung empfehlen wir folgende Firmen und Geschäfte in

Bad Kreuznach und Umgebung

(Unsere Sponsoren kommen aus: Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein, Feilbingert, Langenlonsheim, Laubenheim, Hallgarten und Monzingen)

PLZ

Firma

55450 LANG REISEN - Omnibusbetrieb
Weidenstrasse 19 (Gewerbegebiet), 55450 Langenlonsheim, www.lang-reisen-lalo.de
55452 Antonio Spagnolo - Verputzarbeiten Innen & Außen - Vollwärmeschutz & Trockenbau
Naheweinstr. 68, 55452 Laubenheim
55543 Hofgut Rheingrafenstein - Inhaber Alexander Jacob
Rheingrafenstraße 910, 55543 Bad Kreuznach, www.hofgut-rheingrafenstein.de
55543 Zorn GmbH - Bestattungsinstitut und Schreinerei
Mannheimer Straße 229, 55543 Bad Kreuznach, www.bestattungsinstitut-zorn.de
55545 NMB Naheland Malz GmbH
Brückes 71, 55545 Bad Kreuznach
55569 LASA Kfz-Lackierungen Inh. Berthold Felz
Zum Kaisergarten 3, 55569 Monzingen
55583 Kleintierpraxis Dr. med. vet. Sabine Keimer
Bäderweg 7, 55583 Bad Münster am Stein, www.sabinekeimer.de
67824 Frank Domann Schädlingsbekämpfung
Auf der Fels 2, 67824 Feilbingert, www.hygieneservice-domann.de
67826 Rainer Korz Holzbau
Waldstraße 17, 67826 Hallgarten, www.zimmermeister-korz.de

Bad Kreuznach

Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Rheinland-Pfalz. Als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ist sie administratives, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern.

Bad Kreuznach ist Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, der sie als große kreisangehörige Stadt aber nicht angehört, sowie einer Bundes- und mehrerer Landesbehörden und eines Amts-, Land- und Arbeitsgerichtes. Bad Kreuznach ist darüber hinaus Sitz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

 

 

Geschichte

Vorgeschichte und Römerzeit

Bereits im 5. Jhd v. Chr. ist auf der heutigen Gemarkung die Existenz einer keltischen Siedlung belegt. Um das Jahr 58 v. Chr. wurde das Gebiet Bestandteil des römischen Reiches, es entstand ein römischer Vicus, der Sage nach benannt nach dem Kelten Cruciniac, der den Römern einen Teil seines Landes für die zu errichtende Versorgungsstation zwischen Mainz (Mogontiacum) und Trier (Augusta Treverorum) überließ.

Um das Jahr 250 erfolgte der Bau eines gigantischen, in seinen Abmessungen von 81 m × 71 m nördlich der Alpen einzigartigen und ebenso luxuriösen Palastes im Stil einer Peristylvilla, welche alleine im Erdgeschoss 50 Räume umfasste.

Im Zuge von Grenzsicherungsmaßnahmen gegen die immer wieder von jenseits des Limes in das römische Reich einfallenden germanischen Stämme der Alemannen errichtete man 370 ein Auxiliarkastell unter Kaiser Valentinian I.





 

Mittelalter

Nach dem Zerfall des römischen Reiches wurde Kreuznach im Jahr 500 Königshof und Reichsdorf des sich neu entwickelnden fränkischen Reiches. Es folgte der Bau einer ersten Kirche in den Mauern des römischen Kastells, die zuerst dem Hl. Martin, später dem Hl. Kilian geweiht war und 1590 abgebrochen wurde. Von St. Kilian wird zudem berichtet, dass dort Bernhard von Clairvaux am Dreikönigstag 1147 ein Heilungswunder wirkte.

Erstmals urkundlich erwähnt wurde Kreuznach in den Annales Regni Francorum aus dem Jahre 819. In den Jahren 1206 bis 1230 ließ Graf Gottfried von Sponheim trotz des Verbots durch König Philipp von Schwaben die Kauzenburg bauen. Mit diesem Burgbau einher ging der Aufbau der auf dem nördlichen Naheufer gelegenen Neustadt.

1235 beziehungsweise 1270 bekam Kreuznach die Stadt-, Markt-, Steuer- und Zollrechte unter der Herrschaft des Grafengeschlechts derer von Sponheim verliehen, welche 1290 durch König Rudolf I. von Habsburg nochmals bestätigt wurden.

1279 in der Schlacht bei Sprendlingen entstand die Legende des Michel Mort. Der Kreuznacher Metzger soll auf Seiten der Sponheimer Truppen gegen die Truppen des Erzbischofs von Mainz gekämpft haben. Als Graf Johann I. von Sponheim in Bedrängnis geriet, zog Michel Mort die Lanzen der Feinde auf sich und rettete so den Grafen.

Aufgrund des Aussterbens der vorderen Linie des Hauses Sponheim 1414 wurde die Herrschaft über Kreuznach zwischen den Grafen von Veldenz, den Markgrafen von Baden und der Pfalzgrafschaft Pfalz-Simmern aufgeteilt.

1507 trat Magister Faust die durch Franz von Sickingen vermittelte Stelle des Rektors am Kreuznacher Gymnasium an. Aufgrund von Vorwürfen der Unzucht floh er nur kurze Zeit später aus der Stadt. Belegt ist dies durch einen Brief des Johannes Trithemius an Johannes Virdung, wo letzterer vor Faust gewarnt wird.

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Stadt wechselseitig von den Schweden, Franzosen und den Spanisch-Kaiserlichen Truppen eingenommen. Die Stadt wurde dabei schwer in Mitleidenschaft gezogen, die Bevölkerung verringerte sich von ehemals ca. 8.000 auf ca. 3.500 Einwohner. Im pfälzischen Erbfolgekrieg wurden Kreuznach und die Kauzenburg 1689 weitestgehend zerstört.





Neuzeit

Ab 1708 gehörte Kreuznach vollständig zur Kurpfalz. Im Verlauf der Revolutionskriege (1792–1814) wurde Kreuznach französisch und die Stadtteile südlich der Nahe dem Département du Mont-Tonnerre (Donnersberg), die nördlichen Stadtteile dem Rhin-et-Moselle (Rhein und Mosel) zugeordnet. Die anschließenden Befreiungskriege beendeten die französische Herrschaft. Bis zur endgültigen Neuordnung durch den Wiener Kongress war das Gebiet südlich der Mosel unter gemeinsamer bayerisch-österreichischer Verwaltung mit Sitz in Kreuznach. Als Folge des Wiener Kongresses kam Kreuznach 1815 zum Königreich Preußen und gehörte von 1816 an zum Regierungsbezirk Koblenz in der Provinz Großherzogtum Niederrhein (ab 1822 Rheinprovinz) und war Grenzstadt zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt im Osten und zu Pfalz-Bayern im Süden.

1817 eröffnete Johann Erhard Prieger die erste Badestube mit solehaltigem Wasser und bildete die Grundlage für den schnell wachsenden Kurbetrieb. Im Jahre 1843 heiratete Karl Marx in der Kreuznacher Pauluskirche Jenny von Westphalen. Durch den Bau der Nahetalbahn von Bingerbrück nach Saarbrücken 1860 wurde die Grundlage zur Industrialisierung der Stadt geschaffen. Dies führte, zusammen mit dem immer stärker aufkommenden Kurbetrieb, nach Jahren der Stagnation und der kriegerischen Katastrophen zu einem erneuten Aufblühen der Stadt.

 

1891 ließen sich drei Ordensbrüder der Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz in Kreuznach nieder. Sie übernahmen 1893 das Krankenhaus Kiskys-Wörth, welches seit 1905 den Namen St. Marienwörth trägt. Seit 1948 führen sie dies gemeinsam mit den Schwestern der Kongregation der Mägde Mariens von der Unbefleckten Empfängnis, heute als Krankenhaus der Regelversorgung. Karl Aschoff führte 1906 die Radontherapie ein.

Im Ersten Weltkrieg wurde sowohl das Kreuznacher Kurhaus, wie auch weitere Hotels und Villen seit dem 2. Januar 1917 zum Sitz des Großen (kaiserlichen) Hauptquartiers. Im Kurhaus nahm auch der Kaiser seinen Wohnsitz. Als Generalstabsgebäude wurde der Oranienhof genutzt. Im Kurhaus trafen sich am 19. Dezember 1917 General Mustafa Kemal Pascha, besser bekannt als Atatürk („Vater der Türken“) und späterer Präsident einer streng laizistischen Türkei, Kaiser Wilhelm II., Hindenburg und Ludendorff zu Gesprächen. Erst ein extremes winterliches Hochwasser an der Nahe im Januar 1918 führte zur Verlegung der Obersten Heeresleitung in das belgische Spa.

Nach dem Ende des Krieges besetzten französische Truppen bis 1930 das Rheinland und auch die Stadt, deren große Hotels danach mehrheitlich dem Abbruch verfielen. Seit 1924 darf Kreuznach die Bezeichnung Bad führen. Zu Beginn des NS-Regimes organisierte unter anderem der Gewerkschafter Hugo Salzmann Widerstand gegen die neuen Machthaber. Trotz Inhaftierung überlebte Salzmann die Nazi-Zeit und saß nach 1945 für die KPD im Stadtrat. Die nach Kriegsbeginn noch verbliebenen Juden aus dem Kreis Kreuznach wurden 1942 auf Anweisung der Kreisleitung ins frühere Kolpinghaus gebracht und am 27. Juli von dort nach Theresienstadt deportiert.

Bad Kreuznach, dessen Kuranlagen und verbliebene Hotels von 1939 bis 1940 erneut zum Sitz eines Armeeoberkommandos wurden, war im Kriegsverlauf aufgrund der Wehrmachts-Kasernen in der Bosenheimer, der Alzeyer und der Franziska-Puricelli-Straße sowie der strategisch wichtigen Bahnstrecke Berlin-Paris, die damals durch die Stadt führte, immer wieder Ziel alliierter Bombenangriffe. Der letzte Stadtkommandant, Oberstleutnant Johannes Kaup, bewahrte Bad Kreuznach vor noch größerer Zerstörung, als er den vorrückenden amerikanischen Verbänden keinen Widerstand mehr leistete und die Stadt am 16. März 1945 weitgehend kampflos den Alliierten überließ. Allerdings sprengten deutsche Truppen auf dem Rückzug kurz vor Übernahme der Stadt durch die Alliierten einen Teil der alten Nahebrücke und zerstörten dabei auch die den Brückenköpfen nahen Wohngebäude.

 

Nach 1945

Obwohl Bad Kreuznach von den Amerikanern eingenommen wurde, gehörte die Stadt zur französischen Besatzungszone. Traurige Berühmtheit erlangten die Rheinwiesenlager nahe Bad Kreuznach für deutsche Kriegsgefangene und Internierte. Ende der 1940er Jahre wurden wiederum Einheiten der US-Armee in der Stadt stationiert. Bis Mitte 2001 unterhielten die amerikanischen Streitkräfte vier Kasernen, ein Raketenlager, einen Schießstand, einen kleinen Flugplatz und einen kleinen Truppenübungsplatz. Die letzte in Bad Kreuznach stationierte Einheit war die Old Ironside genannte 1. US-Panzerdivision.

In Bad Kreuznach einigten sich im Jahre 1958 der französische Präsident Charles de Gaulle und der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer auf eine Institutionalisierung der besonderen Beziehungen beider Länder, was 1963 im Élysée-Vertrag mündete.

Am 1. April 1960 wurde die Stadt Bad Kreuznach, auf ihren Antrag hin, von der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt.

 

Eingemeindungen

Im Zuge einer Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz wurden am 7. Juni 1969 die bis dahin selbstständigen Gemeinden Bosenheim, Planig, Ippesheim und Winzenheim eingemeindet. Darüber hinaus sollte auch noch Rüdesheim (Nahe) eingemeindet werden, welches sich aber gerichtlich dagegen wehrte und selbstständig blieb.

Im Zuge der Bundestagswahl 2009 wurde eine Bürgerbefragung zum Thema "Zusammenschluss von Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg durchgeführt. 68,3 % der befragten Bad Kreuznacher Bürger sprachen sich für Verhandlungen der beiden Städte aus.

 





Informationen zu notfallnummerndeutschland.de

Auf unseren Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Deutschland“ sowie auch zu allen möglichen Arten von Notfällen.

Da in unserer modernen Welt das tägliche Leben immer vielseitiger und anspruchsvoller wird, sind die kreativen Köpfe des New Style Print Design - Verlages zu dem Entschluss gekommen und haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, dass es einen allgemeinen Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Deutschland“ geben muss mit den wichtigsten zentralen Notfallnummern, der nicht nur mit den gängigsten drei Notrufnummern 110, 112, 19222 versehen ist, wie man ihn bisher schon aus Omas Zeiten über dem Telefon kennt.

Dieser sollte in allen öffentlichen Einrichtungen, Firmen, Vereinen usw. ersichtlich aushängen oder griffbereit liegen, z.B. für den Fall, dass Sie Ihre EC-Karte oder Ihr Handy verloren haben, damit Sie diese direkt sperren lassen können; oder wenn eine Person sich schwer verletzt oder Ihr Kind sich vergiftet hat oder Sie dringend einen Urlaubsreisenden per Radio suchen möchten uvm., wird Ihnen dabei unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Deutschland“ sofort weiterhelfen.

Nach der sorgfältigen Recherche sind wir als Herausgeber zu der Überzeugung gekommen, dass unser allgemeiner Informationsplan mit dem Thema „Notfallnummern Deutschland“ jedem Menschen in den verschiedensten Situationen viel Zeit, unnötigen Ärger oder Stress ersparen und besonders in lebensbedrohlichen Lagen anhand der zutreffenden Notfallnummer das Leben retten kann.





Notfall

Als Notfall werden im Rettungswesen Fälle benannt, bei denen es zu einer lebensbedrohlichen Störung der Vitalparameter Bewusstsein, Atmung und Kreislauf oder der Funktionskreisläufe Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Temperaturhaushalt und Stoffwechsel kommt. Ohne sofortige Hilfeleistung sind erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

In einem weiteren Sinn fasst man auch psychische Notsituationen wie beispielsweise Selbsttötungsabsichten oder Psychosen sowie Gewalt unter den Notfall-Begriff (siehe auch: Psychiatrische Krise).

Notfälle sind alle Situationen, in denen Gefahr für Leib und Leben des Betroffenen, das heißt des Notfallpatienten, besteht. Im Mittelpunkt der Ersten Hilfe steht dabei die Sicherstellung der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf).

Wichtig ist in Notfällen die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten der Rettungskette, Ersthelfer, Rettungsdienst etc., um keine Zeit zu verlieren. Für den Notruf steht in alle Staaten der EU sowie der Schweiz die Notruf-Telefonnummer 112 zur Verfügung, über die man umgehend mit einer Leitstelle des Rettungsdienstes verbunden wird.





Rettungskette

Die optimale Versorgung eines von einem medizinischen Notfall betroffenen Menschen lässt sich mit dem Schema der Rettungskette beschreiben, die je nach Darstellung heute aus vier bis sechs Gliedern besteht.

  • Absichern und Eigenschutz (Absichern der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone)
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Wiederbelebungsmaßnahmen, Stabile Seitenlage, Stillung bedrohlicher Blutungen, Schockbekämpfung)
  • Notruf absetzen
  • Weitere Erste Hilfe leisten (Wundversorgung, Betreuung des Betroffenen, fachgerechte Lagerung, Ruhigstellen von Knochenbrüchen)
  • Der Rettungsdienst knüpft mit seinen Maßnahmen an die des Ersthelfers an und sorgt dafür, dass die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt wird.
  • Das letzte Glied der Rettungskette ist die Notaufnahme eines Krankenhauses. Im Krankenhaus steht dem Notfallpatienten die komplette ärztliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung. Im Idealfall wird der Betroffene schon hier bis zur völligen Genesung behandelt - möglicherweise folgt dem Krankenhausaufenthalt aber noch eine weitere Therapie in Rehabilitationskliniken.





 

Rettungsdienst in Deutschland

In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte (in Bayern auf sogenannte Zweckverbände für Rettungsdienst Feuerwehralarmierung(ZRF)) um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an privatrechtliche Organisationen, die ihre Leistungen meist als gemeinnütziger Verein oder gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) erbringen (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst im Auftrag der Kommunen durch:

  • kommunale Rettungsdienstunternehmen (der Landkreis führt den Rettungsdienst eigenständig mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Kräften durch)
  • die Feuerwehr mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Kräften
  • die Hilfsorganisationen
    • Arbeiter-Samariter-Bund
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
    • Deutsches Rotes Kreuz und Bayerisches Rotes Kreuz
    • Johanniter-Unfall-Hilfe
    • Malteser Hilfsdienst
  • private Rettungsdienstunternehmen





Die Luftrettung wird gemeinsam durch die Betreiber der Rettungshubschrauber sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. Die Bergrettung nimmt die Bergwacht wahr, die Wasserrettung die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Die Seenotrettung auf Nord- und Ostsee stellt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sicher.

Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige Rettungsleitstelle/Integrierte Leitstelle alarmiert und koordiniert.

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.





Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL/OLRD) übernimmt die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in geeignete Krankenhäuser bringen. Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Einsatzeinheiten (EE) oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und können so die behandlungsfreie Zeit verkürzen. Das Rettungskonzept der ärztlichen Versorgung des Patienten vor Ort wird auch stay and play (Stabilisierung des Patienten vor Ort mit anschließendem Transport in eine geeignete Klinik) genannt - im Gegensatz zu scoop and run (Sofortiger Transport des Patienten und Behandlung erst während des Transports oder in der Zielklinik). Letzteres System wird z. B. in den USA angewandt.

In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein so genannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder der Freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtungen örtlicher Erster Hilfe (First Responder oder Helfer vor Ort) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. In Großstädten werden manche Berufsfeuerwehren ebenfalls zu diesem Zweck eingesetzt, wenn der Standort eines Löschfahrzeuges näher als der des nächsten Rettungsfahrzeuges ist. Sie bilden das Bindeglied zwischen Erster Hilfe und Rettungsdienst. Sie übernehmen die Patientenversorgung auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Seit Beginn der 1990er-Jahre ist die psychosoziale Betreuung von Einsatzkräften nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von Kriseninterventionsdiensten (KIT) und der Notfallseelsorge (NFS).

Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberuflich Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Rettungsassistenten (berufliche Ausbildung), die die primäre Besetzung von Rettungsmitteln stellen. Weitere Qualifikationsgrade sind Rettungssanitäter, Rettungshelfer und je nach Landesrettungsdienstgesetz eventuell Sanitäter.

 

Erste Hilfe

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Früher: Sofortmaßnahmen am Unfallort)

In diesem Lehrgang werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb der Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T. Auch für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) ist eine Teilnahme erforderlich.

Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 19 ff.) nicht vor. Die allgemeinen Empfehlungen sind, sein Wissen alle paar Jahre (i. d. R. 2 bis max. 3 Jahre) aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.

Die Lehrgangsdauer beträgt vier Doppelstunden à 90 Minuten.

 

Erste-Hilfe-Lehrgang

In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z. B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Ein besonderer Schwerpunkt ist der lebensbedrohliche Zustand Schock. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins und für die Zulassung zum Physikum. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 4 Doppelstunden umfasst.

 

Sanitätslehrgänge

Sanitätslehrgänge werden zum einen als Breitenausbildung angeboten, bzw. gehören zur Grundausbildung jeden Helfers in den einzelnen Hilfsorganisationen. Darüber hinaus gehören weitere Lehrgänge im Sanitätsbereich zur so genannten "Fachdienstausbildung" im Katastrophenschutz. Für einige Berufsgruppen (Personen- und Objektschutz, für alle Waffenträger, für Diensthundeführer) ist diese Ausbildung ebenfalls verbindlich vorgeschrieben.

Die Berufsgenossenschaften schreiben darüber hinaus vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgröße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sein müssen (ab 2 Belegschaftsmitglieder). Ab einer gewissen Betriebsgröße ist eine Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben (ab 500 Belegschaftsmitglieder, auf Baustellen ab 100). Diese Ausbildung (der Rettungshelfer, -sanitäter, -assistent, sowie die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/-schwester und Sanitätsunteroffizier der Bundeswehr werden als Grundausbildung anerkannt) dauert deutlich länger als ein normaler Erste-Hilfe-Lehrgänge (Erste Hilfe = 16 Unterrichtseinheiten ? Betriebssanitäter = 68 Unterrichtseinheiten) und beinhaltet auch Grundlagen der ärztlichen Assistenz.

Diese Grundausbildung muss durch den Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst (nochmal 32 Unterrichtseinheiten, zzgl. Abschlussprüfung) ergänzt werden. Dies gilt auch für alle, die über eine der oben aufgeführten anerkannten Ausbildungen verfügen. (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention, BGV A1 und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, BGG 949, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar 2004)

 

Weiterführende Lehrgänge

Lehrgänge, die über die Vermittlung von Erste Hilfe-Wissen für Ersthelfer weit hinausgehen, sind zum Beispiel Lehrgänge für Rettungshelfer (nur D), Rettungssanitäter (D,ö) und Rettungsassistenten (D) bzw. Notfallsanitäter (ö). Informationen zu diesen Ausbildungslehrgängen findet man unter den entsprechenden Stichworten. Beim Rettungsassistenten handelt es sich in Deutschland um eine Berufsausbildung. In österreich gilt dies sowohl für die Ausbildung zum Rettungssanitäter als auch für die zum Notfallsanitäter.

 

Verbandkasten*)

Ein Verbandkasten (lt. StVZO, DIN), oder standardsprachlich Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.

In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr und das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Deshalb sind Verbandkästen in diesen Bereichen auch am weitesten verbreitet. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden (siehe die folgenden Abschnitte für Details).

Allgemeines

Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.

Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.

Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.

Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.

Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.

Allgemeines

Mit Verbandkästen können sowohl bewegliche Behältnisse, die meist aus Plastik oder Metall bestehen, gemeint seien, als auch unbewegliche Kästen oder Behälter, die Verbandmaterial enthalten. Damit unbewegliche Verbandkästen von jedem schnell aufgefunden werden können, werden ihre jeweiligen Standorte in der Regel ausreichend groß und leicht erkennbar gekennzeichnet. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund (vgl. Abb. 1). Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm ISO 3864 definiert.

Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (vgl. Notfallkoffer). In manchen Teilen der Erde, die spezielle Gefahrenpotenziale bergen und wo im Gegensatz zu Europa kein flächendeckender Rettungsdienst gegeben ist, kann jedoch auch die eine oder andere Zusatzausrüstung für die Erste Hilfe von Vorteil sein.

Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Ebenso muss aber auch unverbrauchtes Material regelmäßig überprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, begünstigt durch hohe Temperaturen, seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unbrauchbar gewordenes Material muss daher ersetzt werden.

Verbandkästen können auch plombiert sein, um rasch feststellen zu können, ob sie vollständig sind oder Material entnommen wurde. In der Regel ist auch das Datum der letzten überprüfung auf Gebrauchstauglichkeit durch die zuständige Person vermerkt.

Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden. Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen.

Deutschland

Kraftfahrzeuge

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist im § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Hier wird der Begriff Erste-Hilfe-Material verwendet. In der Verordnung sind auch Ausnahmen aufgeführt, so besteht z.B. für Krafträder (Motorräder) im Gegensatz zu anderen EU-Staaten grundsätzlich keine Mitführpflicht.

Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.

In Kraftomnibussen (KOM) muss nicht nur der Inhalt des Verbandkastens der DIN 13164 entsprechen, sondern auch der Kasten selbst. In anderen Kraftfahrzeugen ist die Art des Aufbewahrungsbehälters für das Erste-Hilfe-Material nicht vorgeschrieben. So gibt es auch Verbandkästen in Form von Kissen oder speziell an das Fahrzeug angepassten Boxen.

Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggf. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze). [1]

Arbeitsschutz

Im gewerblichen Bereich kommen, je nach Art und personeller Größe des Betriebs, Verbandkästen in verschiedenen Ausführungen zum Einsatz. Dies schreiben die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention bzw. BGV A1 (löste die bisherige Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe am 1. Januar 2004 ab) vor, die Füllung regeln die Normblätter Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C DIN 13157 und Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten E DIN 13169. In Betriebsverbandkästen müssen Sterilmaterialien nach Ablauf des Verfalldatums ausgetauscht werden (BGI 509).

Mindestanzahlen

Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße, und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein Verbandkasten nach DIN 13169-E kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen nach DIN 13157-C ersetzt werden[2]. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle [3]:

Anzahl Verbandkästen nach DIN 13157 ("kleiner Verbandkasten"), DIN 13169 ("großer Verbandkasten")

Anzahl Verbandkästen nach DIN 13157 ("kleiner Verbandkasten"), DIN 13169 ("großer Verbandkasten")
Art des Betriebes Anzahl der Verbandkästen mit Füllung laut DIN
DIN 13157 DIN 13169 DIN 13169
Baustellen einer bis 10 Versicherte einer für 11 bis 50 Versicherte ein weiterer je 50 weitere Versicherte
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe einer bis 20 Versicherte einer für 21 bis 100 Versicherte ein weiterer je 100 weitere Versicherte
Verwaltungs- und Handelsbetriebe einer bis 50 Versicherte einer für 51 bis 300 Versicherte ein weiterer je 300 weitere Versicherte
übrige Betriebe einer - -

 

Füllungen

Die vorgeschriebenen Füllungen der Verbandkästen im Kfz-Bereich gleichen weitgehend denen im betrieblichen Bereich. Von besonderer Wichtigkeit ist das Inhaltsverzeichnis, in dem die Norm im Wortlaut abgedruckt ist und nach dem der Verbandkasten (wieder) zu befüllen ist.

Die für Betriebe vorgegebenen Füllungen der DIN 13157 umfassen alles, was auch im Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 vorhanden ist, darüber hinaus sind allerdings noch Fingerkuppenverband, Fingerverband - 120 mm × 20 mm, Pflasterstrip, Augenkompresse, Kälte-Sofortkompresse, Vliesstoff-Tuch und Folienbeutel vorgeschrieben. Die ebenfalls für Betriebe geeigneten Verbandkästen nach DIN 13169 unterscheiden sich von jenen der DIN 13157 nur dadurch, dass sie (außer Schere, Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis) die doppelte Menge an Verbrauchsmaterial enthalten.

Anwendungsbereich DIN 13157 (65-tlg.):

Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten. Der Verbandkasten soll die Erste Hilfe am Unfallort fachgerecht ermöglichen.

Anwendungsbereich DIN 13169 (127-tlg.):

Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 Personen und auf Baustellen ab 11 Personen vorgesehen sind. Der Verbandkasten soll die Erste Hilfe am Unfallort fachgerecht ermöglichen.

Anwendungsbereich DIN 13160[4]:

Diese Norm regelt die Füllung von Sanitätstaschen primär für den Einsatz im Katastrophenschutz.

Kindergärten und Schulen müssen bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung mitführen. Aus Ermangelung einer anderen Norm, auf die man verweisen kann, wird die Nutzung der Sanitätstasche nach DIN 13160 durch die Unfallversicherungsträger als Möglichkeit empfohlen. Der Inhalt der Sanitätstasche ist jedoch für die Nutzung durch Ersthelfer nicht ausgelegt.

Anwendungsbereich Feuerwehr DIN 14142 (132-tlg.) Details siehe Vergleichstabelle:

Füllungstabelle für DIN 13157, 13169, 13164, 14142, 13160

 

Füllungstabelle für DIN 13157, 13169, 13164, 14142, 13160
Bezeichnung Stückzahl laut DIN
13157 13169 13164 14142 13160
Betr.<50 Betr.>50 Kfz FW Schulen
Heftpflaster DIN 13019 - A 5 m × 2,5 cm 1 2 1 2 1
Wundschnellverband DIN 13019 - E 100 cm × 8 cm, wasserfest - - - 1 -
Wundschnellverband DIN 13019 - E 10 cm × 6 cm 8 16 8 8 8
Fingerkuppenverband 4* 8* - 5 -
Wundschnellverband DIN 13019 - E 18 cm × 2 cm -* -* - 5 -
Fingerverband - 120 mm × 20 mm 4* 8* - - -
Pflasterstrip - 19 mm x 72 mm 4* 8* - 10 -
Pflasterstrip - 25 mm x 72 mm 8* 16* - - -
Verbandpäckchen DIN 13151 - K 1* 2* - - 1
Verbandpäckchen DIN 13151 - M 3 6 3 6 2
Verbandpäckchen DIN 13151 - G 1* 2* 1 6 2
Verbandtuch DIN 13152 - BR -* -* 2 4 2
Verbandtuch DIN 13152 - A 1 2 1 2 1
Verbandtuch DIN 13152 - B - - - 2 -
Kompresse - 100 mm x 100 mm 6 12 6 18 6
Augenkompresse - einzeln steril verpackt, Mindestmaße 50 mm × 70 mm 2 4 - 2 -
Kälte-Sofortkompresse - Fläche min. 200 cm² 1* 2* - - -
Rettungsdecke - 2,1 m × 1,6 m 1 2 1 4 1
Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 2* 4* 2# 10 2
Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 2* 4* 3# 10 2
Netzverband für Extremitäten - min. 4 m gedehnt -* -* - 2 -
Dreiecktuch DIN 13168 - D 2 4 2 4 2
Schere DIN 58279 - B 190 1 1 1 2 1
Fingerling, groß - - - 1 -
Folienbeutel - min. 300 mm × 400 mm 2 4 - 4 -
Vliesstoff-Tuch - min. 200 mm × 300 mm 5* 10* - 10 -
Einmalhandschuh nach DIN EN 455 4 8 4 12 8
Diagnostikleuchte - - - - 1
Anhängekarte für Verletzte/Kranke - - - - 5
Erste Hilfe-Broschüre - Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen 1 1 1 1 -
Inhaltsverzeichnis 1 1 1 1 1

* gemäß Normänderung 2009

# oder Mullbinde DIN 61631 - MB - 6 CV/CO bzw. - MB - 8 CV/CO

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*) Quelle: Alle Informationen zum Thema "Verbandkasten" sind diesem Artikel entnommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandkasten

 

 

Die Textinhalte sind unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Quelle: Wikipedia®
Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bad Kreuznach

http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall, http://de.wikipedia.org/wiki/Notfallrettung , http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe

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Die Gefahr von Mobbing

Mobbing ist eine besondere Form von offener oder (meist) versteckter, subtiler Gewaltanwendung gegen einzelne Personen oder Gruppen, hat als primäres Ziel die soziale Ausgrenzung. Mobbing kommt heute besonders häufig in der Schule und am Arbeitsplatz vor. Es geht hier nicht um die üblichen Konflikte und Streitereien in einer Gruppe, sondern um zielgerichtete Aktionen um missliebige Personen aus der Gruppe zu entfernen.

Was ist sexuelle Gewalt?

Diese geht über sexuelle Belästigung weit hinaus und meint das gewaltsame sexuelle Vorgehen gegen Frauen, Mädchen und Jungen. Wenn eine Person ihre sexuellen Absichten nicht durch Einwilligung der betroffenen Person erreichen kann, nutzt sie ihre Machtposition gegenüber dem Opfer (meist Abhängige) aus oder wendet Gewalt an. Befriedigung sexueller Bedürfnisse steht im Vordergrund der sexuellen Gewalt.