Die dramatische Lage in Syrien rechtfertigt die kollektive Aufnahme Schutzbedürftiger aus dem Bürgerkriegsland. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Die Migrationsbehörden widersprechen – für sie ist das Kriterium der Massenflucht in die Schweiz nicht gegeben.
SRF news, 19.03.2015 ► Link