Beteiligung an Abtreibung: Schottische Hebammen verklagen Klinik
Beteiligung an Abtreibung: Schottische Hebammen verklagen Klinik
(gloria.tv/ KNA) Weil sie nicht an Abtreibungen mitwirken wollen, haben zwei katholische Hebammen aus Schottland ihr Krankenhaus verklagt. Die beiden langjährigen Mitarbeiterinnen einer Klinik in Glasgow hätten seit jeher eine aktive Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt, berichtet die Tageszeitung «The Scotsman» (Mittwoch).
Änderungen in der Ausrichtung des Krankenhauses und die Schließung einer anderen Einrichtung hätten jedoch eine Zunahme von Abtreibungen bewirkt. Die Klinik habe die 51-jährige und die 57-jährige Geburtshelferin nicht länger von einer Beteiligung befreit. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Gesprächen und Anhörungen hätten die beiden die Angelegenheit nun vor ein Gericht in Edinburgh gebracht.
Die Hebammen berufen sich laut «The Scotsman» auf ihr Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nach Paragraf 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie argumentieren, ihr religiöser Glaube besage, dass menschliches Leben vom Moment der Empfängnis an heilig sei. Eine Beendigung der Schwangerschaft sei ein schwerer Angriff auf menschliches Leben, und eine Beteiligung daran würde sie selbst zu Komplizen dieser Tat machen. Dies sei ein Verstoß gegen Gott und gegen die Lehren ihrer Kirche. - Beobachter rechnen mit einer mehrtägigen Verhandlung des Falls.
(gloria.tv/ KNA) Weil sie nicht an Abtreibungen mitwirken wollen, haben zwei katholische Hebammen aus Schottland ihr Krankenhaus verklagt. Die beiden langjährigen Mitarbeiterinnen einer Klinik in Glasgow hätten seit jeher eine aktive Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt, berichtet die Tageszeitung «The Scotsman» (Mittwoch).
Änderungen in der Ausrichtung des Krankenhauses und die Schließung einer anderen Einrichtung hätten jedoch eine Zunahme von Abtreibungen bewirkt. Die Klinik habe die 51-jährige und die 57-jährige Geburtshelferin nicht länger von einer Beteiligung befreit. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Gesprächen und Anhörungen hätten die beiden die Angelegenheit nun vor ein Gericht in Edinburgh gebracht.
Die Hebammen berufen sich laut «The Scotsman» auf ihr Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nach Paragraf 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie argumentieren, ihr religiöser Glaube besage, dass menschliches Leben vom Moment der Empfängnis an heilig sei. Eine Beendigung der Schwangerschaft sei ein schwerer Angriff auf menschliches Leben, und eine Beteiligung daran würde sie selbst zu Komplizen dieser Tat machen. Dies sei ein Verstoß gegen Gott und gegen die Lehren ihrer Kirche. - Beobachter rechnen mit einer mehrtägigen Verhandlung des Falls.