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"Aktuelles Wetter"

Mo Montag 20. Mai 2024 20.5 bedeckt und trocken 12°

Prognose für die nächsten Tage

Di Dienstag 21. Mai 2024 21.5 stark bewölkt, anhaltender Regen 10° | 13°
Mi Mittwoch 22. Mai 2024 22.5 bewölkt, einige Regenschauer | 15°
Do Donnerstag 23. Mai 2024 23.5 stark bewölkt, anhaltender Regen | 14°
Fr Freitag 24. Mai 2024 24.5 stark bewölkt, zeitweise Regen | 15°
Sa Samstag 25. Mai 2024 25.5 Aufhellungen und gewitterhaft | 16°

Quelle: MeteoSchweiz

Abstimmung
vom 9. Juni 2024
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Am Sonntag, 9. Juni 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung statt über folgende Vorlagen:

Bund
Kanton
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Die Finanzierung von Abstimmungskampagnen ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 10'000 übersteigen. Die Formulare für die Einreichung stehen zum Download bereit unter www.sz.ch/transparenz. Wer offenlegungspflichtig ist, hat sein Budget bis am 5. Mai 2024 mit den geplanten Aufwendungen und deren Finanzierung einzureichen.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten sollten, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. 
Öffentliche Auflage
Erleichterungen gemäss Lärmschutz-Verordnung
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Lärmsanierung Langrütistrasse, Knoten Haupt-/Langrütistrasse bis Knoten Allmeind-/ Langrütistrasse, Bezirk Einsiedeln. Gestützt auf Art. 17 des eidgenössischen Umweltschutz-gesetzes (USG, SR 814.01) sowie auf Art. 14 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) werden Erleichterungen bei Sanierungen öffentlich aufgelegt.

Für den Strassenabschnitt Langrütistrasse (Haupt- bis Allmeindstrasse), Bezirk Einsiedeln, ist das Lärmsanierungsprojekt (LSP) gemäss LSV ausgearbeitet worden. Für Gebäude, die nicht hinreichend geschützt sind, werden Erleichterungen im Sinne von Art. 14 LSV beantragt.

Die beantragten Erleichterungen können im e-Bau des Kantons Schwyz während 20 Tagen eingesehen werden. Grundeigentümer der betroffenen Liegenschaften werden persönlich angeschrieben. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Erleichterungen bei der Bezirks-verwaltung Einsiedeln, Postfach 161, 8840 Einsiedeln, schriftlich und mit Begründung Einsprache erhoben werden. Der Bezirksrat entscheidet über Einsprachen im Rahmen der Projektgenehmigung.

Die Auflagen- und Einsprachefrist dauert vom 17. Mai bis und mit 6. Juni 2024 
​Rodungsgesuch
Einsprachefrist dauert bis und mit 6. Juni 2024
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Gesuchsteller:
Wuhrkorporation Rickentalbach, Seegüetli 3, 8846 Willerzell. 
Grundeigentümer:
Albin Ebnöter, Miesegg 1, 8846 Willerzell und Genossame Trachslau, Eigenstrasse 22, 8840 Trachslau. 
Ort der Rodung:
Mieseggbach, Willerzell, GB 2216 und 2218, Koordinaten 2 706 165/1 220 749 Projektanfang und 2 706 001/1 220 693 Projektende. 
Rodungsfläche:
246 m2. 
Rodungsgrund:
Die Sicherungsmassnahmen sind auf den Standort angewiesen. 
Ersatzleistung:
Ersatzaufforstungsfläche 246 m2. 

Die Gesuchsunterlagen können digital (Portal E-Bau (sz.ch/ebau) innerhalb des Baugesuches 01-24-159 eingesehen werden. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Bezirksrat Einsiedeln (gemäss §§ 4 ff. und 21 KWaG, §§ 38 ff. VRP) zu richten. 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 17. Mai bis und mit 6. Juni 2024.

Einsiedeln, 17. Mai 2024
Bundesgericht gibt grünes Licht für den Klosterplatz
Am 13. Juli 2022 erging die Baubewilligung
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Am 13. Juli 2022 erging die Baubewilligung für die «Sanierung Klosterplatz (Projektänderung Platz im Platz». Es handelte sich dabei um das letzte Puzzleteil bei der Neugestaltung des gesamten Klosterplatzes. Bauherrschaften sind das Kloster Einsiedeln und der Bezirk Einsiedeln.

Die Baubewilligung stützte sich wesentlich auf ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission und der Eidg. Denkmalpflegekommission ab. Diese kamen zum Schluss, dass die geplante Gestaltung des «Platzes im Platz» die Interessen des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Interessen der Denkmalpflege und des Heimatschutzes adäquat berücksichtigt. Damit stützten sie die von Kloster und Bezirk unternommenen Bestrebungen, den im Inventar des Bundes für Objekte von nationaler Bedeutung befindlichen Platz für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich und befahrbar zu machen.

Gegen diese Baubewilligung wurde Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben. Dieses stützte die Baubewilligung mit Urteil vom 22. Februar 2023. Der Weiterzug an das Schweizerische Bundesgericht wurde nun wiederum zu Gunsten der Bauherrschaft, Kloster und Bezirk Einsiedeln, entschieden.

Kloster und Bezirk sind froh um die Klarheit der Entscheidung. Der Umsetzung bzw. Fertigstellung des gesamten Klosterplatz steht nun nichts mehr im Wege. Zu betonen ist, dass für beide Bauherrschaften Barrierefreiheit auf dem Klosterplatz ein wichtiges Anliegen war und ist. Das Anliegen der Barrierefreiheit musste indessen zwingend mit den Interessen der Denkmalpflege und des Heimatschutzes in Einklang gebracht werden. Dass dies in korrekter und verfassungskonformer Weise vorgesehen ist, hat nun das Bundesgericht bestätigt. Wesentlich war für das Gericht insbesondere, dass die neue Gestaltung bisherige Benachteiligungen für handicapierte Personen verringere. Baubeginn wird nun im Jahr 2025 sein.

Plan: Orange und rot die barrierefreien Wege.


Mehr unter: "Laufende Projekte"
Der Bezirksrat Einsiedeln besucht Rumänien Siebenbürgen Hermannstadt Sibiu
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Tag 1

Interessantes und informatives Treffen mit dem Demokratischen Forum der Deutschen in Siebenbürgen, Kulturschaffenden, Kreisrätin, Vizebürgermeister und NATO-Oberst sowie einem Alt-Einsiedler.

Tag 2

Offizieller Empfang im Rathaus bei Bürgermeisterin Astrid Fodor; anschliessend Besuch beim Landrat Sibiu.
Frühlingsmarkt vom Montag, 3. Juni 2024
Verkehrsbehinderungen Hauptplatz und Hauptstrasse
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  • Die Zu- und Wegfahrt der Liegenschaften an der Hauptstrasse ist am gesamten Markttag von 5.00 bis 21.00 Uhr nicht möglich. 
  • Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge frühzeitig aus dem abgesperrten Bereich, welcher folgendes Gebiet umfasst:
    • Hauptstrasse ab Haus Central bis Haus Pfauen
  • Ab 5.00 Uhr muss mit Geräuschimmissionen durch Transporte und das Aufstellen der Stände gerechnet werden.
Wir hoffen, mit der Durchführung des Frühlingsmarktes zu einer Bereicherung des Dorflebens beitragen zu können.
 
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Ausschreibung Energiestadt Förderpreis ​2024
Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2024
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Die Schweizer Energiestrategie 2050 hat zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz voranzutreiben, die Abhängigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Dies bedeutet einen starken Wandel im Schweizer Energiesektor.

Auch in Einsiedeln hat sich die Art der Energieversorgung in den letzten Jahren verändert. Beispielsweise ist die Anzahl Wärmepumpen von 2014 bis 2021 um mehr als 50% gestiegen. Auch die Anzahl Photovoltaikanlagen hat sich in dieser Zeit mehr als verdreifacht und allein zwischen 2021 und 2022 um mehr als 20% zugenommen. Jedoch ist bei den Elektroheizungen in den letzten Jahren nur ein sehr geringer Rückgang zu verzeichnen. Elektroheizungen sind echte Stromfresser und brauchen etwa drei bis fünf Mal mehr Strom als Wärmepumpen. Auch blieb der Gesamt-Stromverbrauch in Einsiedeln seit 2014 relativ konstant, mit einem Spitzenverbrauch im Jahr 2021.

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Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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