Richtlinien für Bildnutzung aus dem Bildarchiv des Bruno Manser Fonds

Rechtlicher Rahmen
Rechtlich gestützt auf das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) vom 9. Oktober 1992, sowie auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 gelten die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen (Gerichtsstand bei Streitfällen ist Basel, Schweiz):

Das Urheberrecht liegt beim Bruno Manser Fonds (nachfolgend BMF), der die Rechte von Bruno Manser, dem Autor der Bilder, vertrittt.

 

Nutzung
Die Nutzung der Bilder ist auf die unten vereinbarten Zwecke eingeschränkt. Alle anderen Nutzungen werden ausgeschlossen. Somit liegt bei Widerhandlung ein Vertragsbruch vor.
Die kommerzielle Verwertung von Screenshots und/oder deren digitale Manipulation sind nicht erlaubt. Unautorisierte Nutzungen sind Diebstahl.

Der Copyright-Vermerk "Copyright Bruno Manser Fonds" muss deutlich genannt werden. Sie bestätigen bei einer Bestellung, dass Sie die Fotos nicht an Dritte weitergeben. Pro Auftrag wird vom BMF eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Für einen grösseren Arbeitsaufwand (Recherche, Betreuung) von über einer Stunde kann der BMF Rechnung stellen.

Die autorisierten Bildnutzungen können in folgende zwei Gruppen unterteilt werden:

Gruppe 1 kann die Fotos kostenlos für den vereinbarten, einmaligen Zweck verwenden.

  • NGOs: für Kampagnen, Info auf Website, Rundbriefe, Zeitschriften, Infobroschüren etc.
  • Arbeiten im schulischen Bereich (Semester-, Diplomarbeiten, Maturitäts- oder Abiturarbeiten)
  • Arbeiten zur Erlangung eines wissenschaftlichen Grades (Bachelor-, Master-, Doktor- und Habilitations-Arbeiten)
  • Wissenschaftliche Projekte
  • BMF-zugewandte Personen für Einladungen, Karten, Infobroschüren etc.

Gruppe 2 zahlt für die Benutzung der Bilder einen branchenüblichen Tarif (s. unten):

  • Medien
  • Unterrichtsmaterial (Bücherpublikationen)
  • Ausstellungen
  • Buchpublikationen
  • Filmproduktionen
  • Werbung

 

Tarife
Die Tarife der Bildnutzung richten sich nach den Bestimmungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive "Preisempfehlungen für Bildhonorare" 2003/2004 (www.sab-photo.ch)

Der Bildtarif richtet sich nach der Auflagengrösse und der Grösse des abgedruckten Bildes (¼-Seite, ½-Seite, ganze Seite). Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF).

Zeitschriften (Tarif pro Abbildung, farbig oder s/w)

Auflage ¼ ½ 1/1
 
5000 190.- 220.- 290.-
 
10000 205.- 235.- 315.-
 
15000 215.- 250.- 330.-
 

 

Nutzung der Einnahmen aus den Bildtarifen
Die Einnahmen aus Bildverkäufen werden projektgebunden für den Betrieb des Bildarchivs des BMF verwendet, insbesondere für die Pflege der Infrastruktur, die Bestreitung des Arbeitsaufwands, die digitale Speicherung und stellen einen Kostendeckungsbeitrag dar.