Berechnung

 

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

 

  1. Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert. Dieser legt den Wert des Grundbesitzes (Grund und Boden und Gebäude) auf der Grundlage der zum 01.01.1964 bestehenden Wertverhältnisse fest.
    Diese Berechnung wird mit dem Erlass des Einheitswertbescheides abgeschlossen.
  2. Auf der Grundlage des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag.
    Diese Berechnung endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheides.
  3. Auf der Basis des Grundsteuermessbetrages setzt die Stadt Offenburg die Grundsteuer mit Grundsteuerbescheid fest. Die Formel hierfür lautet:
                              
                              Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz