Markierung, Beschilderung, Wegweisung

 Quelle:  Stadt Offenburg

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen und Markierungen gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung (StVO). Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Verkehrszeichen nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt bzw. Markierungen aufgebracht werden. Diese Anordnung stellt die Straßenverkehrsbehörde zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aus.

Für das Stadtgebiet Offenburg ist hierfür die städtische Abteilung "Straßen- und Verkehrsrecht" im Fachbereich "Tiefbau und Verkehr" zuständig. Ein Aufstellen von Verkehrszeichen durch Privatpersonen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ist ohne Anordnung nicht gestattet. Jegliches Aufstellen von Schildern, Hinweis- und Werbetafeln, Plakaten oder Wegweisern auf öffentlicher Fläche ist genehmigungspflichtig und muss vor der Realisierung bei der oben genannten Dienstelle im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, beantragt werden.

 

Anträge von Bürgerinnen und Bürgern aufgrund von Verkehrsproblemen werden von der Straßenverkehrsbehörde, der Polizeidirektion und dem Straßenbaulastträger geprüft. Bei schwierigen Situationen wird, im Zuge einer Verkehrsschau, vor Ort eine Begutachtung durchgeführt, bei der die erforderliche Beschilderung bzw. Markierung durchgesprochen und danach gegebenenfalls von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wird. Die Umsetzung der Anordnung erfolgt in der Regel durch die Beauftragung der Technischen Betriebe Offenburg von Seiten des Vertreters der Stadt Offenburg, soweit die Stadt Straßenbaulastträger ist (bei Bundesstraßen ist auch innerorts der Bund vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg Straßenbaulasttäger).

Nicht zwingend erforderliche Verkehrszeichen werden grundsätzlich abgebaut. Im Jahr 2001 wurde bei der Aktion "Abbau des Schilderwaldes" in Offenburg ein beträchtlicher Teil von nicht unbedingt erforderlichen Schildern entfernt.