Keine Post wegen zu viel Schnee

TEUFEN. Nicht alle Haushalte in Teufen haben in den letzten Tagen ihre Zeitungen oder Briefe erhalten. Das Problem trat vereinzelt auch andernorts auf. Bei prekären winterlichen Bedingungen ist die Post nicht zur Zustellung verpflichtet.

Margrith Widmer
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Falls die Wege zu den Häusern, wie jüngst in Teufen, nicht geräumt sind, erfolgt keine Zustellung der Post. (Bild: Hannes Thalmann)

Falls die Wege zu den Häusern, wie jüngst in Teufen, nicht geräumt sind, erfolgt keine Zustellung der Post. (Bild: Hannes Thalmann)

Nach starken Schneefällen kann es geschehen, dass die Post in gewisse Haushalte nicht geliefert wird. In Teufen waren das in der letzten Woche des vergangenen Jahrs fünf Haushalte. «Wenn der Zugang zum Haus wegen der Schneemengen oder Glatteis nicht zumutbar ist, kann die Postzustellung im Einzelfall ausfallen,» sagt der Leiter der Medienstelle der Post, Oliver Flüeler. Wie viele Haushalte im ganzen Appenzellerland und im Kanton St.Gallen von dem «Post-Boykott wegen Schnees» betroffen waren, konnte er nicht sagen: «Wir führen keine Statistik. Dies wird vor Ort, je nach Situation und Gegebenheiten von den lokalen Verantwortlichen zum Schutz unseres Personals entschieden.» Nur so viel: «Es sind örtliche Ausnahmen und nur ganz wenige Extremfälle.» Die Post hält also nicht fest, wie viele Personen wegen «zu viel Schnee» oder Glatteis nicht mit Briefen und Zeitungen beliefert werden.

Klare Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage findet sich in der Postverordnung. Danach ist die Post nicht zur Hauszustellung von Postsendungen verpflichtet, wenn «unverhältnismässige Schwierigkeiten, wie schlechte Strassenverhältnisse oder die Gefährdung des Zustellpersonals in Kauf zu nehmen waren». Wenn «in Einzelfällen tage- bis wochenlang» nicht geräumt sei «und bei vereisten Wegen», sei eine Zustellung für den Briefboten «nicht zumutbar», so Flüeler. Er nennt auch Haftpflichtprobleme als Grund für die Nichtzustellung von Briefen und Zeitungen. «Hauseigentümer sind für die Schnee- und Eisräumung auf privaten Grundstücken zuständig und dazu verpflichtet. Sie sind haftbar für einen gefahrlosen Zugang zur Liegenschaft», sagt Flüeler. Die Postsendungen würden dann gebracht, wenn die Verhältnisse wieder zumutbar seien: «Sie könnten auch jederzeit auf der Poststelle abgeholt werden.» Bis Samstag wurde in die betroffenen Haushalte keine Post geliefert. Auch auf Sonntagszeitungen, die von einer Tochterfirma der Post (Presto Presse-Vertriebs AG) vertragen werden, mussten die Betroffenen verzichten. Natürlich funktionierte die Nachlieferung «per Post» ebenso wenig. Die Zustellorganisationen der NZZ-Gruppe und von Tamedia haben sich laut Informationen der Post «unter das Dach der neuen Presto-Vertriebs AG begeben». Übrigens muss die Post nur ein Haus bedienen, das laut Postverordnung «zu einer Siedlung, bestehend aus mindestens fünf ganzjährig bewohnten Häusern auf einer maximalen Fläche von einer Hektare, gehört», oder die Wegzeit für die Bedienung eines ganzjährig bewohnten Hauses von einer derartigen Siedlung «insgesamt nicht mehr als zwei Minuten beträgt». Wenn die «Vorgaben für die Briefkasten und Briefkastenanlagen nicht eingehalten» werden, gibt es auch keine Post.

Pakete wurden geliefert

Anderseits wurden vergangene Woche an die wegen Schnees oder Eises von der (Brief-)Post boykottierten Haushalte sehr wohl Pakete geliefert. Der Leiter der Medienstelle der Post erklärt das so: «Der Paketbote aus St.Gallen kennt die aktuellen örtlichen Verhältnisse nicht. Er muss sich nicht täglich der Gefahr bei diesen Häusern aussetzen.» Geliefert wurden auch von der Post zugestellte Sendungen von Grossverteilern. Zum Umstand, dass sich die Post Teufen weigert, einen geräumten und gut begehbaren Weg zu akzeptieren und stattdessen einen viel längeren Umweg in Kauf nimmt, wollte sich Flüeler nicht äussern.